Ich glaube, man sollte sich mit allen Schuldzuweisungen solange zurück halten, bis
der Leichnam des Co-Piloten gefunden wurde (besser Teile identifiziert wurden) und vermittels forensischer Methoden z.B. geklärt wird, ob Betäubungsmittel im Einsatz waren oder eben besonders hohe Konzentrationen von Mitteln gegen Depressionen.
Ansonsten könnte ich, wenn ich sein Verteidiger wäre, auch folgende These aufstellen:
- der Pilot setzt beim Verlassen der Kabine ein Betäubungsgas frei, nachdem
er den Sinkflug programmiert hat
- draußen versucht er dann nach dem "Toilettengang" vergeblich (bewußte
Falscheingabe des Codes) die Kanzeltür zu öffnen.
- der Pilot ist der Selbstmörder oder "Auserwählte auf dem Weg zu den 72
Jungfrauen", weiß von den psychischen Problemen seines Co-Piloten und
möchte für die Nachwelt nicht als Massenmörder dastehen
So, Herr Staatsanwalt, wie weniger wahrscheinlich ist denn diese Version?
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Ich glaube, mit Digitalisierung ist die Verbreitung von Blödheit in Lichtgeschwindigkeit gemeint.
Zweistein