Verjährung?
Vielen Dank für die informative Zusammenstellung. Wenn das Steuerrückstände aus 3 Jahrzehnten sein sollten, stellt sich wohl auch die Verjährungsfrage. Nach deutschem Recht würde zwischen Festsetzungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden. Nicht ganz einfach zu bestimmen im Einzelfall, aber so nach ca. 10 Jahren absolut wäre wohl bei den meisten Forderungen deswegen Schluß. Müßte in GR ähnlich sein.
Grüße
mira