Nicht 8 sondern 12 Jahre kann er präsidentieren

Piter, Freitag, 06.03.2015, 20:15 (vor 3937 Tagen) @ CrisisMaven4910 Views

Hallo CrisisMaven,

A) Kann Putin mit Medwedjew beliebig oft dieses
"Baeumchen-Wechsle-Dich-Spiel" machen, d.h. zwei Amtsperioden/acht Jahre
Praesident sein, dann mit Medwedjew "tauschen" (sofern der dann auch
gewaehlt wuerde), dann nach weiteren acht Jahren
Medwedjew-Praesidentschaft/Putin-Ministerpraesidentschaft erneut ins
Praesidenten-Amt wechseln, oder ist da irgendwann nach der russischen
Verfassung doch noch Schluss?

2008 wurde die Verfassung geändert. Demnach kann er nun 6 Jahre Präsident sein und nach der einmaligen Wiederwahl also 12 Jahre. Bis 2024 haben wir also noch Zeit, um Deine Frage abschließend zu beantworten.

Russische Verfassung, Kapitel 4, Artikel 81, Punkt 3:
"3. Ein und dieselbe Person kann das Präsidentenamt nicht länger als zwei Amtsperioden in Folge innehaben." http://www.constitution.ru/de/part4.htm

Man beachte die Formulierung "in Folge". Das heißt also nach Putinscher Logik, wenn er nicht in Folge gewählt wird, sondern einmal pausiert, so kann er das Spiel so lange fortsetzen, wie er will.

Die Grundsatzfrage lautet dabei. Kann in einer Verfassung ein solches Loch überhaupt existieren, oder ist die Verfassung so auszulegen, wie es eigentlich gemeint war?

Da Putin vermutlich auch das Verfassungsgericht beeinflussen kann, ist die Frage in Russland eher unbedeutend.

B) Wie wahrscheinlich waere das, dass nicht dennoch aus den eigenen Reihen
irgendwann jemand ihn beerben moechte, auch wenn auslaendischer Druck und
Intrigen ihm nichts anhaben koennten?

Wenn er 2024 noch lebt. Aktuell kann ich mir Russland ohne Putin nicht mehr vorstellen. Aber ich vermute er besitzt loyale Marionetten, die auch einspringen könnten und werden. So lange der FSB ihm untersteht und treu bleibt, sind die Gefahren gering.

C) Muss das das in A) genannte Intervall eingehalten werden oder kann er
auch 4 Jahre Minister-, dann wieder 8 Jahre Praesident werden oder
umgekehrt?

Ja, dagegen gibt es keinen Einwand. Theoretisch könnte er auch nach dem "plötzlichen Herztod" des neu gewählten Präsidenten, tragischerweise am 2. Tag seiner Präsidentschaft, wieder einspringen, oder wiedergewählt werden <img src=" />

Lassen wir uns überraschen.

Was interessiert schon eine Verfassung. Immerhin hat Russland, im Gegensatz zu Deutschland, eine solche!!!

Gruß
Piter


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