So ähnlich dachte ich mir das auch...
Als Privatperson hat man das Recht, so ein ausländisches
Fahrzeug maximal drei Monate im Land zu benützen, dann muss man es im Land
anmelden.
Hier sind es nur 14 Tage.
Oder man lässt sich einfach den Arbeitsvertrag immer und immer wieder auf 184 Tage befristen, dann geht es auch... und bei Kündigungsfristen von lediglich 14 Tagen macht das keinen großen Unterschied.
Es gibt kein Gesetz im KFZ-Wesen,
wonach man die Papiere des Zulassungslandes in der jeweiligen Landessprache
mitführen muss, durch dessen Land man dann fährt.
Ich frage mich sowieso, wodurch mich der dänische Streifenpolizist von tausenden Touristen unterscheiden will, die hier sowieso ständig rumfahren.
Solange man ihm den Wohnort in der Situation nicht gerade auf die Nase bindet...