Nur zur Kenntnis:
Was, wenn hinter der „Aktion“ die schnöde Absicht eines Kredites
steckt?
Ein Gebäude mit Solar-Anlage im Besitz nebst Einspeisevergütung, kann
man sicher höher beleihen!
Windkraft- und Solaranlagen zählen nicht zu wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Sie können daher abmontiert werden ohne Zustimmung des Sicherungsnehmers am Grundstück.