Nur zur Kenntnis:

FESTAN, Mittwoch, 15.06.2016, 13:11 (vor 3536 Tagen) @ Leser231223 Views

Was, wenn hinter der „Aktion“ die schnöde Absicht eines Kredites
steckt?
Ein Gebäude mit Solar-Anlage im Besitz nebst Einspeisevergütung, kann
man sicher höher beleihen!

Windkraft- und Solaranlagen zählen nicht zu wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Sie können daher abmontiert werden ohne Zustimmung des Sicherungsnehmers am Grundstück.


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