Übertragen!

Leser23, Dienstag, 14.06.2016, 08:24 (vor 3537 Tagen) @ Echo2536 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.06.2016, 13:48


Eine hochelegante Lösung wäre die: Man stiftet's in eine neutrale
juristische Person, doch lebenslanger Begünstigter sind die Großeltern.

Ohne Frage wäre dieser (Dein) Vorschlag, die beste Lösung!
Das hätte man aber auch gleich für das ganze Immobilienvermögen anvisieren sollen.

Wenn Du dazu eine Roadmap hast, bitte raus damit, interessiert sicher den kompletten Rest des Forums genauso!

Wem das aber zu kompliziert ist, dann wäre die Übertragung in Hände der Tochter m.E. durchaus angesagter, als der Verbleib im Vermögen der Alten!

So wie ich das verstehe, war die Anlage von Anfang an auf einem fremden Dach!
Das Gebäude gehört seit 15 Jahren der Tochter, die Investition ist 10 Jahre her!
Bei völlig fremden Gebäuden bekommt der Eigentümer eine Miete.
Diese wird es hier nicht zwingend geben müssen, aufgrund der Vergangenheit des Gebäudes.

Der Tochter gehen also so gesehen diese Mieteinnahmen „abhanden“, die sie ja kassieren würde, wenn die Anlage jemand völlig Fremder dort installiert hätte.

Die Lebensdauer ist m.W. auf 20 Jahre taxiert.
Wir haben dann noch die Einspeisevergütung, die auf 20 Jahre fest, in 10 Jahren also ausläuft.

Die Anlage hat vor 10 Jahren sagen wir mal 40.000 Euro gekostet.
Die Rendite aus der Anlage durch die Vergütung ist also heute wesentlich besser, als wäre das Geld unangetastet auf der Bank vergammelt und bei heute 1,5% praktisch ohne signifikante Wertsteigerung.

Diese 40.000 werden im Laufe der Jahre i.d.R. komplett wieder eingespielt, nebst Rendite obendrauf, weshalb ja auch eine Vollfinanzierung zur Zeit der angemessenen Einspeisevergütung nicht ganz sinnfrei war.

Wird der senile Herr aber in ein Heim eingewiesen, dann wird die Anlage „verfrühstückt“, da in seinem Besitz.

Die Frage ist, zu welchem Wert.

Die Anlage hat also nach 10 Jahren, heute, vielleicht noch einen echten Verkaufs- Wert von 10.000 zzgl. der Einspeisevergütung.

Die Familie geht bei Heimeinweisung also u.U. nicht nur leer aus, sie hat dann einen völlig fremden Eigentümer der Solaranlage auf dem Dach, da nicht nur die Vergütung sondern die Paneele selbst, für die Heimkostendeckung noch kapitalisiert werden!

Wird dieser dann eine Miete, die es vorher nicht gab, akzeptieren,
oder wäre diese durchsetzbar?

Die Frage ist aus der Sicht der Alten, was war der eigentliche Sinn der Solaranlage hinsichtlich Altersversorgung?

Sollte sie Rücklage für Heimunterbringung sein, oder eher für das Alter bei Gesundheit zu Hause und danach noch etwas, was man den Kindern vererben könnte!

Mit der Übertragung in das Vermögen der Tochter bei vertraglicher Garantie der monatlichen Zuwendungen aus der Einspeisevergütung, wird nach meinem Empfinden genau der Zweck der Anlage zur Alterssicherung erfüllt.

Denn die Absicht, Kosten im Alter aus dem Verkauf der Anlage selbst zu decken, kann nicht das Ziel der Absicht gewesen sein!

Gleichzeitig hat die Tochter das Sagen über die rein physische Anlage selbst, da auf ihrem Gebäude befindlich, auch über die Lebzeiten der Alten hinaus! Unklare etwaige Mietfragen werden weiträumig abgewendet!

Im Erbfall wäre ansonsten ja auch die Anlage „aufzuteilen“.

Die Tochter müsste andere Erben auszahlen, oder die würden Eigentümer über einen Teil der Anlage, die dann Dachfläche mieten müssten.
Ein Tohuwabohu und Quelle für endlosen Streit!

Die Einspeisevergütung selbst, kann ja im Erbfall beliebig gesplittet werden! Das ist einfach und transparent und kann zeitlich festgelegt werden.

Ferner entstehen derzeit nicht bekannte Entsorgungskosten für die Anlage selbst, die dann auch die Tochter übernimmt.

Um also Erbstreitigkeiten abzuwenden, ohne den Sinn der Investition als solches zu negieren, ist die Überschreibung nach meinem Empfinden risikolos für die Alten und gleichzeitig aus deren Sicht weitsichtig fürsorglich für die Jungen!

Wenn wir die Erde also nicht von den Vätern geerbt, sondern von den Kindern vorübergehend geliehen haben, überschreiben, sonst hängt sich u.U. Krake Staat, mit sehr fragwürdigem Ausgang, dazwischen!

Der Sinn der Investition ist der Erlös aus der Einspeisevergütung.
Diese bleibt voll erhalten!
Überschreiben! Ganz klar!

Übrigens:
Das letzte Hemd hat keine Taschen!

PS
Ausschlusskriterium wäre, wie schon von Dir erwähnt, wenn die Einspeisevergütung evtl. personengebundene Aspekte hätte. Das muss also vorher klar sein, dass da nichts passiert.

--
Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.