Solar oft auf fremdem Grund/Dach
Es geht darum, Alleineigentum an der Anlage zu erhalten. Ansonsten gibt es nur Teileigentum nach dem Ableben der Eltern. Vermutlich wird ein Dachnutzungsvertrag existieren, an den vermutlich der Notar bei der Überschreibung des Grundstücks gedacht hat.
Da die Anlage nach 15 Jahren nicht mehr die neueste ist und auch irgendwann entsorgt werden muß, stehen sich sowohl die Eltern als auch die Miterben evtl. gar nicht schlecht. Aber das weiß man natürlich immer erst hinterher.
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Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen.(Otto Rehagel)