In der BRD gibt es das BGE beinahe

Rybezahl, Montag, 06.06.2016, 14:11 (vor 3540 Tagen) @ Prophet2411 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 06.06.2016, 14:23

Hallo!

Die Vierhunderfuffzich und paar zerquetschte Euros sind ja nicht alles, da kommt noch Miete, Schnaps oder Saft und ähnliches hinzu.

Und dann gibt es noch die Tafeln.

Wer arbeiten geht und weniger verdient als das, was man auch als lebensnotwendig bezeichnet, der darf per Antrag aufstocken.

Was uns vom BGE noch trennt ist also nichts weiter als der Antrag zur "Aufstockung".

Gruß!

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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