Das ist dann kein BGE mehr! [Nr. 2]

Steppke, Montag, 06.06.2016, 00:18 (vor 3543 Tagen) @ LLF2712 Views

Die Bedingungslosigkeit ist eine Frage des Menschenbildes.

Nein - bedingungslos bedeutet bedingunglos und hat nichts mit einem "Menschenbild" zu tun!

Als Realist
glaube ich, dass es in genau definierten Missbrauchsfällen eine gesetzlich
festgelegte Sanktionsmöglichkeit geben sollte.

Dann ist es aber nicht mehr bedingungslos und hat auch nichts mit der offizillen Definition des BGE gemeinsam.

Die Hartz-IV-Sanktionen zielen direkt auf die Privatautonomie, indem sie
Menschen dazu zwingen, sich auf bestimmte Arbeitsplätze zu bewerben bzw.
Arbeitsverträge zu unterzeichnen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, wen er
einstellen will, der Bewerber kann sich nur durch Simulation entziehen.
Dadurch wird die bürgerliche Vertragsfreiheit ad absurdum geführt.

Deine Vorschläge bzgl. des "Punktesystem" greifen aber auch in die Privatautonomie ein. Einen Untgerschied gibt es da nicht.

Alkoholfahrten und Drogenhandel werden bereits heute vor Gericht
verhandelt.

Was hat denn Drogen- oder Alkoholkonsum, der durch das BGE oder H4 finanziert wird, mit "Alkoholfahrten und Drogenhandel " zu tun? Das ist doch ein völlig unsinniger Vergleich und hat auch nichts mit der Fragestellung, ob Jugendliche, wenn sie das BGE bekommen, noch zur Arbeit kommen würden, zu tun.


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