Das ist dann kein BGE mehr!
Es gibt weniger Arbeitsplätze durch Automatisierung, was die Hauptthese
der BGE-Anhänger bestätigt.
Das hat aber nichts mit Götz Werner, den Angestellten in seinen Drogeriemärkten und seinem Vermögen, mit dem er locker das BGE für seine Angestellten finanzieren könnte, zu tun. Es geht darum, ob seine Angestellten dann noch zur Arbeit kommen würden (NICHT um Automatisierung irgendwo).
Alkohol und Drogen sind ein ernsthaftes Problem, und viele
BGE-Befürworter möchten keinen übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum.
Es geht um jugendliche Auszubildende in seinen Drogeriemärkten! Jugendliche konsumieren nun mal gehäuft Alkohol oder Drogen und machen gerne Party. Wenn es nun aber ein BGE geben würde, wäre die Frage, ob sie dann die Party auch mal unterbrechen, um zu arbeiten, oder die Party dauerhaft fortgeführt werden würde (da keine Geldsorgen mehr vorhanden sind).
kurzfristige BGE-Sperre bei übermäßigem Drogenkonsum, beispielsweise in
Verbindung mit einer Führerscheinsperre
Darüber entscheidet dann ein ordentliches Gericht und
kein Arbeitgeber.
BGE bedeutet bedingungsloses Grundeinkommen und jegliche "Sperre" unterminiert den Begriff "bedingungslos" (denn das ist dann ja wieder H4 mit Sanktionsmöglichkeiten).
Außerdem soll das BGE ja auch die Bürokratie entlasten, aber nach Deinen Vorschlägen würden die Gerichte in einer Flut aus Klagen untergehen.
Die Motivation der Jugendlichen zur Berufsausbildung erfolgt dann nicht
mehr über Drohungen und Schläge wie 1950, sondern über ein Punkte- und
Prämiensystem.
Das ist dann aber kein BGE mehr (sondern erweitertes H4 mit Sanktionen)!!