Frage an den FDL: Wann darf in Sicherheitseinrichtungen eingegriffen werden?
Nach meinem Kenntnisstand war Ausgangspunkt des Desasters ein verspäteter Zug, dem der FDL nicht noch mehr Verspätung zumuten wollte und deshalb entgegen den Vorgaben der Sicherheitseinrichtung per manuellem Sondersignal auf die Strecke lies.
Frage: Ist es denn bei der Bahn üblich, in Sicherheitseinrichtungen einzugreifen, also von der Sicherheitseinrichtung verhinderte Fahrten manuell freizugeben, nur um Verspätungen zu reduzieren? Geschieht dies etwa jetzt im Augenblick weiterhin auf anderen eingleisigen Strecken?
Ich hätte erwartet, dass für so einen gravierenden Eingriff zu Lasten der Sicherheit ein entsprechend schwerwiegender Grund vorliegen muss (z.B. Signaldefekt oder Abschleppen eines defekten Zugs). Welche Vorschriften gibt es hierzu?
Gruß Wolfi