Kleiner Waffenschein Regeln + §32 StGB Notwehr

Zorro, Samstag, 13.02.2016, 17:36 (vor 3654 Tagen) @ Michael Krause6184 Views

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, also bei einer Schlägerei
zugunsten des Schlägers. Im Zivilrecht (Schadensersatz) allerdings nicht,
also zugunsten des Geschädigten. Da muss der Schädiger beweisen, dass er
in Notwehr gehandelt hat.

Also lasst den Quatsch. Das lässt sich alles über ein wenig Geld regeln.
Mit dem Taxi und nicht den ÖPNV nach Hause fahren, nicht besoffen draußen
rumlaufen, nicht in zwielichtige Etablisments gehen usw.

Sehr gut erklärt:

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Der__Kleine_Waffenschein_/der__kleine_waffenschei...

Den sollte man kennen:

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/mitarbeiter/natalie-r...

Nicht nachgeben - Nachladen![[zigarre]]

VG Zorro

--
Haftungsausschluss! - Beachten Sie bei "Börsenpostings & Analysen" bitte den Disclaimer des Gelben Forums!
Die in diesem Posting enthaltenen Angaben stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Anlageinstrumenten dar.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.