Kopfgeld ein- und ausbuchen ..
Man könnte den Fixpunkt auch leicht regulieren, indem man die Gesamtschuld an die Bevölkerungszahlen koppelt. Bei Geburt einbuchen - beim Tode ausbuchen: beispielsweise 5000 Einheiten.
Ja, auch so oder ähnlich könnte es ab dem Reset der VoWi gemacht werden. Das Kopfgeld müsste aber zunächst der Staat bekommen, damit dieser eine Infrastruktur und eigenes Personal bereitstellen kann. Er muss ja dazu Leistungen seiner Bürger kaufen. In 1948 gab es praktisch solches Kopfgeld, teils an die Bürger direkt, teils zunächst an die Staatskasse.
Ausbuchen geht also nur, wenn vorher eingebucht worden ist .. da stimme ich Dir zu. Die Anzahl der Bürger würde dann über die absolute Höhe der "Staatsverschuldung" entscheiden ...
Das würde aber nicht auf die Dauer reichen, denn die Bürger möchten nach einem Reset immer mehr konsumieren und somit das BIP/Kopf vermehren. Dies ist tatsächlich nach 1948 geschehen. Also müsste das initiale Kopfgeld auch regelmäßig angehoben bzw. angepasst werden, da sonst das BIP stagnieren würde.
Deshalb plädiere ich lieber für die relative! Bezugsnahme auf das BIP, welches nur wachsen kann, wenn das Wachstum vorfinanziert wird .. z.B. mit dem wachsenden Kopfgeld.
Durch besondere Tüchtigkeit würde es zu Akkumulationen kommen, die dann beim Tode entweder komplett ausgebucht oder (zumindest das überschüssige "Nettogeld") in einen gemeinsamen Sozialtopf übertragen werden. Bliebe noch die Frage der Kranken- und Altenfürsorge.
Das müsste alles durchgerechnet und nochmals sorgfältig geprüft werden. Denkbar und möglich wäre vieles. Die besten Vorschläge werden sich evolutionär durchsetzen, vermutlich.
Mit Gruß, Beo2