Ja, da ist nichts kompliziert ..
Fast richtig (s.u.). Aber wozu brauchst Du den Schuldner C? A hat doch getilgt und steht für B als Nachschuldner bereit .. und immer weiter schön abwechselnd. Du kommst also mit nur 2 Akteuren aus, plus die Bank natürlich.
Ja, theoretisch schon. Aber doch nur, wenn A noch nicht vollständig getilgt hat.
Wieso kann oder darf A seinen Kredit nicht vollständig tilgen, nachdem er für 105 eine Leistung an B abgegeben hat? B hatte doch von A schon 100 für eine Leistung bekommen, bevor er seinen Kredit von 100 aufnahm. B würde dann noch 95 übrig haben usw..
Falls A seine 100 behalten würde (Wozu dann Kredit?), dann bräuchte er nur für 5 eine Leistung an B zu verkaufen, der ja 100 aus seinem Kredit hat. B würde dann 95 behalten usw..
Wie soll denn der neue Kredit von B bewertet werden, woran soll er bewertet werden, wenn doch kein Maßstab zur Bewertung vorhanden ist?
Wieso erst bei B? Selbstverständlich muss der Kredit an B nach exakt den gleichen Spielregeln erfolgen wie bei A. Du weisst doch, wieso A einen Kredit bekommen hatte, oder? Genauso ist es auch bei B.
In froher Erwartung einer mit "So ein Unsinn" eingeleiteten Antwort (Uuups, "jetzt erst recht!" - Sorry!)
Keine Angst; solche Sprüche von mir hat sich nur der Troll redlich verdient, der es mir ja vorgemacht hatte. (-;
Gruß, Beo2