Ja, da ist nichts kompliziert ..

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 10.02.2016, 10:52 (vor 3650 Tagen) @ Rybezahl1687 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.02.2016, 10:56

Fast richtig (s.u.). Aber wozu brauchst Du den Schuldner C? A hat doch getilgt und steht für B als Nachschuldner bereit .. und immer weiter schön abwechselnd. Du kommst also mit nur 2 Akteuren aus, plus die Bank natürlich.

Ja, theoretisch schon. Aber doch nur, wenn A noch nicht vollständig getilgt hat.

Wieso kann oder darf A seinen Kredit nicht vollständig tilgen, nachdem er für 105 eine Leistung an B abgegeben hat? B hatte doch von A schon 100 für eine Leistung bekommen, bevor er seinen Kredit von 100 aufnahm. B würde dann noch 95 übrig haben usw..

Falls A seine 100 behalten würde (Wozu dann Kredit?), dann bräuchte er nur für 5 eine Leistung an B zu verkaufen, der ja 100 aus seinem Kredit hat. B würde dann 95 behalten usw..

Wie soll denn der neue Kredit von B bewertet werden, woran soll er bewertet werden, wenn doch kein Maßstab zur Bewertung vorhanden ist?

Wieso erst bei B? Selbstverständlich muss der Kredit an B nach exakt den gleichen Spielregeln erfolgen wie bei A. Du weisst doch, wieso A einen Kredit bekommen hatte, oder? Genauso ist es auch bei B.

In froher Erwartung einer mit "So ein Unsinn" eingeleiteten Antwort (Uuups, "jetzt erst recht!" - Sorry!)

Keine Angst; solche Sprüche von mir hat sich nur der Troll redlich verdient, der es mir ja vorgemacht hatte. (-;

Gruß, Beo2


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