Da bin ich mir dann doch nicht so ganz sicher...
1. Eine befreundete Tieräztin, die nicht in ihrem Beruf arbeitet, mußte jedenfalls aus der Tierärzte-Versorgung zu Gunsten der DRV ausscheiden (im Nachgang fiel aber auf, daß das etwas voreilig war, aber es ging dann nicht mehr zu ändern).
2. Ein befreundeter Dachdeckermeister, der jetzt als Tauchausbilder (Lehrer darf er sich nicht mehr nennen, da sonst zwangsversichert(!)) arbeitet, sollte für zurückliegende Zeiten als Handwerker mit entsprechenden Zuschlägen in die DRV nachzahlen - das hat er aber nach mehrjährigem Rechtsstreit erfolgreich abgewehrt.
Der Gesetzes-Dschungel ist jedenfalls dicht und mit Fallgruben durchsetzt...
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Beste Grüße
GRIBA