Nicht ganz
Beispielsweise hatte ich mit Wohnsitz in Deutschland und als Selbständiger keine KV. Als ich meinen Betrieb nach RO verfrachtete und da sporadisch so 2 - 3 Wochen mit Betriebseinrichtungen in Richtung Südosten unterwegs war, schloss ich diese Reisekrankenversicherung ab, - denke damals wars bei der Volksbank das billigste.
Das funktionierte, und auch auf meinen Hinweis hin, dass ich in D keine KV habe. Es funktionierte deshalb, weil sie ja nur im Ausland gültig ist, diese KV. Dazu standen da Fristen drauf (ich erinnere mich nicht mehr, wie lange). Wenn man länger im Ausland bleibt, als auf den Fristen angegeben, muss man das melden und für eine gewisse anschließende Zeit einen wesentlich höheren Beitrag zahlen.
Dazu kommt, dass diese Versicherungsgesellschaften ja auch nicht belämmert sind und sich im Schadenfall erkundigen, ob man im entsprechenden Auslandsstaat gemeldet ist und wenn ja, wie lange. Dazu muss man ja auch angeben, warum man im Ausland war. Einfach "Urlaub" hinzuschreiben, das ist mindestens am Rande der Legalität, auch wenn ich es als persönliches Hobby betrachte, meine Betriebseinrichtungen zu verlagern.
Für mich wars jedenfalls der Vorteil, dass ich bei einem - in meinem Augen erhöhten - Risiko durch Fahrt und Abladen etc. gerade für Unfälle eine Absicherung hatte, - krank wurde ich sowieso nie.
Kann mir gut vorstellen, dass das umgekehrt in Deutschland genauso funktioniert, wenn man im Ausland so eine Versicherung abschließt. Wobei ich aus Erfahrung sage, dass man von osteuropäischen Versicherern die Finger weglassen sollte, wenn man sich nicht auskennt, weil die zwar kassieren, aber im Leistungsfall nur unter gerichtlichem Druck zahlen, - wenn überhaupt.
Das alles sind "Weisheiten" und Erfahrungen um die Jahrtausendwende, - da kann sich natürlich auch einiges geändert haben, was ich hier nicht erwähnt habe.