Also nach der mir gelaeufigen gaengigen Rechtspraxis und Rechtslage ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 28.01.2016, 18:35 (vor 3665 Tagen) @ azur2859 Views

Eigenartige Frage, irgendwie, wo ich wegen Taeterbeguenstigung hier gerichtsnotorisch bin ...

die Polizei müsste also jeden Zuwanderer mit unsicherer Identität wie bearbeiten?

... wird Untersuchungshaft angeordnet bei

1) Fluchtgefahr (der wohnortlose Taeter koennte untertauchen und sich so einem rechtsfoermigen Verfahren entziehen - hier muss noch nicht mal die Verdachtsschwelle besonders hoch sein; denn wenn der Verdacht sich erhaertet, in ein paar Tagen, und der Taeter ist weg -was Taeter vermehrt tun, wenn sie wissen, dass 'sie es waren'-. Beim Taeter mit Wohnort nur bei schwereren Delikten und dringendem Tatverdacht -wahlweise milderes Mittel Kaution-.)

2) Verdunkelungsgefahr (auch bei noch nicht ganz geklaertem Verdacht, wenn man davon ausgehen muss, dass Absprachen zwischen Taetern oder mit Zeugen oder Beweismittelvernichtung droht).

3) Wiederholungsgefahr (problematisch; da muss echt dringender Tatverdacht da sein und langjaehrige Haftstrafe drohen [wegen Geldstrafe waere der Zweck sicher absolut unzulaessig]. Ist ja eigentlich wegen Unschuldsvermutung unzulaessig, wenn Gruende 1) und 2) nicht vorliegen, braucht evtl. psychologische Prognose usw. Daher wird gerne lieber 1) genommen [[zwinker]]).

Alles andere laesst sich m.E. in die obigen drei Kategorien irgendwie einsortieren.

Ich halte, auch bei sog. Bagatelldelikten, dann sofortige Untersuchungshaft fuer zulaessig, wenn wegen nicht zu ermittelndem (inlaendischem!!!) Wohnsitz oder Wohnsitzlosigkeit ein Taeter unter dringendem Tatverdacht (Diebstahl mit zweifelsfreien Zeugen, eindeutige Spuren wie Fingerabdruecke, Gestaendnis ...) steht und das Delikt typischerweise ein solches ist, wo man von Kettendelikten ausgehen darf (Antanzen will geuebt sein, danach macht man das so oft es geht, dasselbe gilt fuer z.B. Diebstaehle in Laeden, Einbrueche fahrender Banden etc.).

"Das Recht mus dem Unrecht nicht weichen" und wenn nicht frueh durchgegriffen wird, dann nimmt das endemische Aussmasse an, ebenso das Grabschen in der Oeffentlichkeit.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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