Das ist nicht zu beanstanden, das ist ja nur Strafvereitelung im Amt ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 28.01.2016, 12:56 (vor 3665 Tagen) @ Tünnes3621 Views

„Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung ...

... und eine Strafverfolgung von strafvereitelnden Polizisten, Staatsanwälten und Ministern scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität als Person des öffentlichen Lebens bekannt ...) bei einfachen Delikten wie Strafvereitelung, Beihilfe zur Hehlerei oder Gefangenenbefreiung und Aktenunterdrückung regelmäßig aus. Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es keine Hinweise auf den Unterbringungsort des Ministers, Staatsanwaltes oder Polizisten; im Zweifel genügt auch der Amtssitz. Bei höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Hochverrat oder besonders schwerer Fall des Landesverrats oder Landfriedensbruches) sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Da die Beschuldigten regelmäßig einen festen Wohnsitz hätten, sei ein ein Antrag auf Haftbefehl erfolglos, zumal die Staatsanwälte der dienstlichen Weisung der Verbrecher unterliegen. Zudem muss vor Schußwaffengebrauch gewarnt werden, da die Bewacher der Minister diesen regelmäßig den Weg ohne Rücksicht auf das Leben von Polizisten freischießen.

Egal, was man von Rudi Giuliani haelt - der hat damals aufgeraeumt.

Jeder Kriminologe weiss, dass solche "Milde", ja geradezu Beihilfe zur Beschaffung von unrechtmaessigen Guetern dazu fuehrt, dass Taeter so weitermachen und sich dann feste kriminelle Strukturen etablieren, die danach kaum noch aufzubrechen sind.

Gerade die sofortige Ingewahrsamnahme, und moeglichst Untersuchungshaft bei nur geringstem Zweifel am wahren Aufenthaltsort oder bei Fluchtgefahr hat schon Wirkungen, da ein Taeter nicht zwischen Freiheitsentzug zur Ermittlung und Freiheitsentzug zur Strafverbuessung unterscheidet! Weshab ja auch die unmaessige Aussetzung zur Bewaehrung solche kriminalpolitisch fatalen Folgen und negative Vorbildwirkung hat!!!

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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