In Dresden ist man schon weiter
Guten Tag modesto,
in Dresden ist man bereits schon etwas weiter bzw. gibt es "eindeutigere" Regelungen:
aus "Fachplan Asyl 2014 bis 2016 - Dresden.de"
www.dresden.de/media/pdf/presseamt/Fachplan-Asyl-2014-2016.pdf
(Seite 36) 2.4.2 Notfallszenario bei unerwartet entstehendem Unterbringungsbedarf
"5. ... Verlief die Akquise nicht gewinnbringend, ist leerstehender aber nicht zur Verfügung
gestellter Wohnraum per Anordnung gegenüber dem Vermieter auf Grundlage des
Sächsischen Polizeigesetzes zu beschlagnahmen. Der Bescheid ist für sofort
vollziehbar zu erklären. Die Entschädigung für die Inanspruchnahme des Nichtstörers
richtet sich in der Höhe nach dem ortsüblichen Mietzins. ..."
Besonders interessant finde ich, dass nur "Nichtstörer" Entschädigung für die Beschlagnahme erhalten!
Was ein "Nichtstörer" ist, bleibt offen - wahrscheinlich gibt's dann beim kleinsten Protest einfach kein Geld ...
Gruß aus Dresden, Jan