Es handelt sich um dieses Hamburger Gesetz (Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen) [Edit] ...

CrisisMaven ⌂, Dienstag, 20.10.2015, 17:23 (vor 3752 Tagen) @ modesto4153 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.10.2015, 19:00

Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen

Die Sicherstellung ist nur zulässig, wenn
1) das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist, der Nutzung steht eine Nichtnutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln. ...
Dort steht mit keinem Wort, dass es sich um ausschließlich gewerbliche Flächen/ Gebäude handelt.
Es ist auch kein Spielraum zur Auslegung gegeben.

Ahem. Bestuende das Gesetz nur aus § 14a, dann waere ja Jonathan Swifts Anspruch aus Gullivers Reisen, wonach ein Gesetz nicht mehr Woerter enthalten duerfe, als die jeweilige Schriftsprache Buchstaben hat, beinahe mal Rechnung getragen und Stoi-oi-oi-oi-ber muesste gar keinen Buerokratie-Ab-b-b-b-bau mehr in Bruessel machen ...

(Hinweis: die von Dir verlinkten Blogs neigen dazu, auszugsweise zu zitieren. In diesem Falle ist das Zitat aber nicht so irrefuehrend, wie ich erst zu denken geneigt war. Dennoch haette man das Gesetz dort schon verlinken koennen - selbst ich habe es auf Anhieb gefunden ...)

Die Begruendung des Gesetzes hat es immerhin in sich (Seite 2)

"... scheitert die zeitnahe Beschaffung von privaten Gebäuden und Flächen vielfach an der fehlenden Bereitschaft der Grund- beziehungsweise Gewerbe- oder Wohnraumeigentümer, leer stehende Immobilien, Hallen und Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden überhaupt zur Verfügung zu stellen ..."

Ok, denkt man sich, wir werden das dann halt durch "Bestechung", d.h. ueberhoehte Mietpreise, regeln.

Aber nein, die Hamburger Kaufmannstugenden schlagen durch:

"... beziehungsweise zeitnah zu angemessenen Preisen zu vermieten oder zu verpachten."

Es geht also um einen enteignungsgleichen Eingriff gegen Bezahlung geringerer als am Markt zu erzielender Mietangebote! (Irgendwie muss HSH Nordbank ja finanziert werden.)

Seite 6: "... Objekte mit einer ausreichenden Größe zu finden, für deren Betrieb die notwendige Logistik bereitgestellt werden kann. Hierbei sind insbesondere vorhandene bauliche Objekte wie Gewerbehallen mit ausreichender Größe als grundsätzlich geeignete wintertaugliche Unterkünfte gesucht worden. Nach entsprechenden Recherchen sind in Hamburg solche Objekte in größerer Zahl vorhanden und stehen grundsätzlich auch zur Vermietung/zum Kauf. Anfragen an Makler/Vermieter haben ergeben, dass die Bereitschaft zur Bereitstellung solcher Objekte für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nur in einem geringen Umfang vorhanden ist." (Hervorhebung CM - vgl. auch das Unterkunftsversicherungsproblem)

Sind nun Wohn- oder ("nur") gewerblich genutzte Raeume/Betriebsstaetten gemeint?

Das Gesetz aendert das Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz, es ist kein zusaetzliches Gesetz.

Allerdings ist es richtig, dass die Einschraenkung auf "Gewerbe"-Immobilien im Gesetz nicht drinsteht, sondern lediglich auf Seite 2 der Gesetzesbegruendung die vertrauenserweckenden Worte stehen:

"Die Regelung bezweckt ausdrücklich nicht die Inanspruchnahme kleiner privater ungenutzter Wohnungen oder die Einquartierung von Flüchtlingen in ungenutzten Teilen von Wohnungen, wie dies nach dem Krieg der Fall war. Sowohl aus der – mit dieser Gesetzesinitiative mit zu beschließenden und damit verbindlichen – Gesetzesbegründung als auch aus der Klarstellung des Bürgermeisters ('Es wird kein privater Wohnraum sichergestellt') ergibt sich eindeutig, dass alle Befürchtungen, dass aufgrund dieses Gesetzes privater Wohnraum sichergestellt werden könne und solle, unbegründet sind." (Hervorhebung CM)

Dem Wortlaute nach ist es also moeglich, hiermit leerstehenden Wohnraum zu beschlagnahmen!

Und es ist theoretisch moeglich, zu untersuchen, ob die Behauptung "Meine Tochter zieht naechsten Monat hier ein" zutrifft. Ob man das ueber Befragung des Arbeitgebers der Tochter am (noch) entfernten Wohnort macht oder durch Telefonueberwachung [[freude]], was ja bei schweren Verbrechen zulaessig waere, steht noch aus ...

[Edit:] Bedenken haben auch andere:

rka Rechtsanwaelte (die koennen nur gewinnen!):

"Neben den damit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bleiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes zum einen unter dem Blickwinkel des das Polizeirecht prägenden Subsidiaritätsprinzips und zum anderen des Einschreitens auch bei nicht unmittelbar drohenden Gefahren bestehen ..."

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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