Die Grundrechteeinschraenkung muss drinstehen (Zitiergebot) ...
§ 2
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Das ist das Zitiergebot, damit es eben grade JEDEM auffaellt, was da abgeht.
(Nur) ohne diesen Passus waere die Enteignung ungueltig, das Gesetz nichtig oder unwirksam.
(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Sicherstellung nach Absatz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
Also kann man nichts dagegen machen.
Doch, Rechtsmittel haben nur keine aufschiebende Wirkung.
Das gibt es haeufig, immer dort, wo eine Massnahme sonst keinen Sinn ergaebe. "Rechtsgueterabwaegung" - wenn das Ding eh leersteht, dann kann man erst schiessen und dann fragen, der Zuwanderer muss ein Dach ueber dem Kopf haben, dem Eigentuemer entgeht "weniger".
Man kann aber auch gegen die sofortige Vollziehung vorgehen.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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