Ich glaube, Du hast hier was voellig missverstanden

CalBaer, Donnerstag, 24.09.2015, 17:32 (vor 3777 Tagen) @ Martin3443 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 24.09.2015, 17:48

Will eine Zulassungsbehörde einen Code erst analysieren bevor ein Auto
zugelassen wird, dann gute Nacht.

Das ist natuerlich unrealistisch und das hat auch niemand verlangt. Es geht darum, dass Forschungseinrichtungen die ECUs analysieren und daraus die Software "reverse engineeren" duerfen. In der Vergangenheit wurde das auch so zu Forschungszwecken gemacht. Wenn dafuer Kopierschutzmechanismen umgangen werden mussten, ist das im Rahmen von Forschungsarbeit juristisch zulaessig (so wie Lehre und Forschung schon immer von Urheber- und Kopierschutzregeln teilweise ausgenommen sind). Gegen diese Klausel lobbyte die Automobilindustrie scharf (ironischerweise mit dem Argument des Umweltschutzes), darunter auch Volkswagen. Die wollen, dass niemand in ihre ECUs reinschauen darf.

Auf der anderen Seite hätte ein Hersteller keine Garantie, dass seine
Software nicht bei der Konkurrenz landete. Gezielt Algorithmen zu suchen
ist etwas einfacher.

Das Risiko besteht immer, schliesslich wechseln die Software-Entwickler bei Autoherstellern auch mal ihren Job. Ich erinnere im Zusammenhang mit VW mal an den Lopez-Skandal.

--
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