Danke, verstanden ... [edit]
Ich bin der Ansicht, wenn dem/n Harzer die Leistung(en) eingestellt werden, dann sollen sie fix ein Antrag nach SGB_XII stellen, damit sie wieder am Leben teilnehmen können und auch keine Angst haben, aus der Wohnung zu fliegen.
Das Hauptproblem ist m.E. (und nach Ansicht verschiedener Sozialrechtler), dass der Rechtsweg mehr und mehr beschnitten wurde. Ans Bundessozialgericht (und gar ans Bundesverfassungsgericht) kommt ein Hartz-IV-Bezieher wohl nicht, bevor er verhungert (Anwaltszwang, Erfolgswahrscheinlichkeitspruefung, Ausschluss der Revision usw.). Danach besteht ja kein Feststellungsinteresse mehr. [edit: Gleiches wird sich bei SGB XII abspielen.]
Muesste man eher mal unter den Genozid-Verboten des Voelkerrechts beleuchten ...
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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