Meine Meinung. @CM und @Arzur
»pflichtverletzende« Hartz-IV-Bezieher, anders als Strafgefangene, nicht zur Gruppe der »Grundrechtsträger«. ... Westhoff beschwichtigte: Auf jeden Fall erhalte keine Gutscheine, wer über »
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.