Hab ich da was verpaßt oder nicht verstanden?
> Alle die, die vorher aus dem von Dir genannten Grunde ungueltig stimmten,
[quote]handeln seither nach Art. 20 IV GG, was deutlich groessere
Kollateralschaeden verursacht.[/quote]
Zitiere aus:http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html
Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen.
In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt – mehr aber auch nicht. Es wird nicht festgehalten, warum die Stimmen ungültig sind: Ob dem Wähler etwa die Stimmabgabe zu kompliziert war und er aus Unkenntnis keine gültige Stimme abgegeben hat oder er sich bewusst enthalten bzw. gar Protest ausdrücken wollte.
Auch wenn immer gesagt wird, wer nicht wähle, wähle extrem – von der Nichtwahl profitieren rechnerisch gesehen alle Parteien, die man nicht gewählt hätte, und zwar proportional zu ihrem Stimmenanteil. Wenn beispielsweise ein SPD-Wähler einmal nicht wählt, dann dürfte davon am meisten die CDU profitieren, und umgekehrt. Am stärksten schadet man natürlich der Partei, die man gewählt hätte, wäre man zur Wahl gegangen. Hinsichtlich der kleinen Parteien – und damit auch der extremen – gibt es noch den Zusatzeffekt, dass man durch Wahlenthaltung die Fünfprozenthürde ein Stück weit absinken lässt, so dass sie leichter zu überspringen ist. Dieser Effekt ist aber vergleichsweise gering.
Was ich nicht kapiert habe:
Bei Wahlenthaltung werden die nicht abgegebenen Stimmen prozentual den gewählten Parteien zugeschlagen, - o.k.
Über das Zuschlagen der ungültigen Stimmen - oder das Nicht-Zuschlagen - habe ich nichts gelesen. Weißt Du da etwas Genaueres?