Krankenkassen bekommen die Abrechnung früher
Hallo,
die Meldung für bspw. des August-Lohnes muß bei den Krankenkassen am 27.August eingegangen und bezahlt sein - und wenn der endgültige Lohn feststeht ggf. noch einmal in berichtigter Form.
Ich hatte es immer so gehandhabt, daß monatlich immer die gleiche Stundenanzahl abgerechnet wurde, die individuell vereinbart wurde, Über- und Unterstunden wurden dann halbjährlich oder jährlich gesondert abgerechnet oder ins nächste Jahr übertragen. Die Zahlung erfolgte immer so, daß zum 30./31. des Arbeitsmonats auch der Lohn überwiesen war.
Eine Lohnzahlung zum 15. des Folgemonats hielt ich auch für nicht richtig.
Gruß Dieter