Vorsicht mit dem Eigentumsbegriff!

baisse-man, Dienstag, 18.08.2015, 11:37 (vor 3810 Tagen) @ Mephistopheles2303 Views

Hallo Meph,

Da wäre ich ein wenig vorsichtig. Im Treuhandrecht sieht das nämlich etwas differenzierter aus.
Aus Wiki: "Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Personen liegt dann vor, wenn eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) kann dabei eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, stattfinden. Damit hat der Empfänger und Verwalter der Sache im Außenverhältnis, je nach Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses, die volle Rechtsstellung eines Eigentümers."
Der Treuhänder erhält Rechte und Pflichten übertragen!

Wenn du wirklich Eigentümer (allod) wärst, hättest du niemandem gegenüber Pflichten, außer keinen anderen zu schädigen!


Nein. Die Monarchie war wesentlich freier als unser heutiges
Staatsgebilde.

Freiheit ist nur definierbar durch Eigentum. Das erste Eigentum ist das
Eigentum an seiner eigenen Person. Daraus folgt dann das Eigentum an dem,
was einer selber erzeugt, danach das Eigentum an dem, was einer erwirbt,
danach das Eigentum an dem, was einer ererbt.

Gehört die Person nicht dem Staat?


In allen Bereichen haben die Abgriffe des Staatsapaarats inds Eigentum
seit der Zeit der Monarchie massiv zugenommen und wurde die Freiheit
erheblich eingeschränkt.
Auch in das Eigentum an meiner Person, was sich im Recht auf
Selbstverwirklichung ausdrückt.

Um meine Person selbst zu verwirklichen benötige ich Geld. Geld ist eine
Form des Eigentums.
Über das Geld, welches mir der Staatr abgenommen hat, kann ich nicht mehr
verfügen und es somit nicht mehr nach meinem Willen und meinem Geschmack
zu meiner Selbstverwirklichung einsetzen.

Verfügung ist auch so ein schöner Begriff aus dem Treuhandrecht: "Der Treunehmer ist jedoch durch einen Treuhandvertrag gebunden, die Sache im Sinne des Treugebers zu verwalten und nur zulässige Verfügungen vorzunehmen."


Die Freiheit wurde im Vergleich zum Kaiserreich massiv beschnitten, so
weit, dass sie fast nicht mehr erkennbar ist.
Die einzigen Freiheiten, die noch verblieben, sind

- das Rederecht, das Recht, das zu reden, was niemanden interessiert.
Sobald es viele intereessiert, kommen die Einschränkungen
-das Versammlungsrecht, das Recht, sich für Dinge zu versammeln und zu
demonstrieren, die dann doch nicht umgesetzt werden. Sobald sie umgesetzt
werden sollen, geht die Staatsgewalt dagegen vor
- das Wahlrecht, das Recht, diejenigen zu wählen, die sich dann doch
nicht an ihre Versprechungen vor der Wahl halten.

Das sind die kläglichen Reste der Freiheit, die uns noch verblieben
sind.

Sagen wir doch, die Treuhandregeln wurden verändert.


Gruß Mephistopheles

LG

bm

--
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