Das mit "Rettung kostenpflichtig" gilt m.W. nicht fuer Migranten/"Expats" ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 01.07.2015, 20:09 (vor 3853 Tagen) @ paranoia2377 Views

P.S.:
Du weißt ja hoffentlich, dass Deine Rettung kostenpflichtig wird, wenn das Auswärtige Amt eine Einreisewarnung für Griechenland ausspricht.

Das gilt m.W. fuer Touristen und ggf. fuer Geschaeftsreisende, die nach Ausgabe der Reisewarnung in ein solches Land reisen, nicht aber fuer Arbeitsmigranten wie @Gaby.

Wobei ... m.W. auch der normale Buerger sich "angemessen" an Rueckholkosten beteiligen muss, wenn er in solcher Situation ueberrascht wurde, d.h. vor der Warnung ausreiste.

Das gilt auch fuer Eigenbeteiligung an Kosten fuer Geiselbefreiungen etc.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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