"Ausser Kurs setzen" kann man aber nicht einen einzelnen Geldschein ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 18.06.2015, 12:56 (vor 3866 Tagen) @ azur3363 Views

Weiter a. a. O.: "Die Zahlungsmittelfunktion des Geldes besteht so lange, bis es „außer Kurs gesetzt“, also durch staatlichen Hoheitsakt endgültig aus dem Zahlungsmittelumlauf herausgenommen wird." Da gibt es auch rechtlich relevante Konstellationen.

Nur, damit nicht noch mehr Verwirrung entsteht: "ausser Kurs setzen" meint eine "Waehrung" bzw. innerhalb einer Waehrung bestimmte Gattungen (vertretbare Sachen) von Waehrungseinheiten.

Anders als bei einem KFZ-Brief, wo man einen einzelnen aufbieten und fuer ungueltig erklaeren kann, kann man das bei Geldscheinen ja nicht. Sonst muesste jeder immer nachschauen, ob "seiner" (seine Seriennummer) auf der Liste der "ausser Kurs gesetzten" ist.

Insofern hat der hier schon oefter kritisch beleuchtete Prof. Hoermann das auch nicht verstanden:

"Um als Tauschmittel geeignet zu sein ist grundsätzlich ein eindeutiges Identifikationsmerkmal erforderlich. So verfügen Geldscheine z.B. über Seriennummern, über welche sie auch regelmäßig etwa bei der Aufklärung von Verbrechen, identifiziert werden können."

(Privatgutachten Hoermann zur Giralgeldschoepfung 2013)

Wenn das Voraussetzung der Tauschmitteleigenschaft waere, gaebe es keine unnumerierten Muenzen. Heutige Geldscheine braeuchten keine Nummern, denn, anders als frueher und anders als bei Muenzen, verkoerpern sie keinen Wert mehr. Bei Golddeckung war das anders - da stand jeder Schein fuer einen Anteil am Goldschatz der ausgebenden Notenbank.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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