Klärung offener Punkte - Was sind nicht-in-Verkehr-gebrachte Geldscheine?

Kostan, Donnerstag, 18.06.2015, 07:05 (vor 3865 Tagen) @ paranoia3608 Views

Hi paranoia,

ich versuche mich einer Annäherung. <img src=" />

Es gibt zwei Definitionen (1. Definition: gefälschte Scheine, 2. Definition: anerkannter Geldschein) aber drei Arten von Geldscheinen!

Nein. Gefälschte Scheine unterscheiden sich beim Papier oder den
Sicherheitsmerkmalen von den Originalen. Ausnahme war eine Dollarfälschung
die einmal auftauchte, die zu gut war. Das muss zur Verwirrung in den USA
geführt haben.

Mir scheint obiges ist eine einfache Definition von gefälschten Scheinen (= 1. Definition).

2. Definition
Von der Zentralbank ausgegebene Euroscheine sind anerkannte Geldscheine.

Zur 3. Art von Geldscheinen gelingt mir die Zuordnung nicht:

Ein Hunderteuroschein, der im Tresor der Bundesbankfiliale Hannover liegt
und noch nie von einer Hand zur anderen wanderte, wird nicht als Fälschung
bezeichnet.

Und was ist das dann? Ich dachte mir A) er existiert, B) er kann in private Hände gelangen(*), und C) er ist noch kein Geldschein, da der Rechtsakt des in-Verkehr-bringen noch ansteht.

Gruß
paranoia

Gruß
Kostan

(*) Geldscheine sind von Diebstahl nicht per se gefeit.


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