Stichwort ist wohl die Ausgabe (Edit)

azur, Donnerstag, 18.06.2015, 12:06 (vor 3865 Tagen) @ paranoia3328 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 18.06.2015, 12:38

Hallo paranoia,

die Herstellung und Lagerung ist wohl noch nicht das rechtlich bekannte und relevante: "in Verkehr bringen". Das Stichwort ist wohl die Ausgabe der Münzen und Noten. Damit sind sie ab dann gesetzliche Zahlungsmittel.

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/schule_und_bildung_kapitel_2.htm...

https://www.ecb.europa.eu/ecb/tasks/euro/html/index.de.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/notenausgabe.html

Soweit ich weiß, und bitte korrigier mich gern in Allem, werden die in Verkehr gebrachten Serien registriert.

Es kommt also nicht darauf an, dass es irgendwer in die Hand nimmt, sondern dass es eine Ausgabe der Münzen und Noten gab.

Ebenso gibt es ja den umgekehrten Fall, wo Geld eingezogen wird.

Edit: "Allgemeines

Das Reichsgericht hatte bereits 1904 Geld definiert als „jedes vom Staat oder seitens einer von ihm dazu ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel.“[1] Eine vom Staat zur Geldausgabe ermächtigte Stelle ist international meist die Zentralbank."
https://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld#Deutschland
So lernt man es in im Jurastudium in diesem Zusammenhang.
Demnach ist das "dafür bestimmte" eine relevante Sache.
Es spielt sicher auf Fälle an, wo so etwas verwendet wurde. Also in Verkehr gebraucht, ob wohl noch nicht ausgegeben, oder so (was ist, wenn Verarbeitunsstufen entwendet werden usw. Das Fälscherwesen ist so alt wie das Geld, also kennt man eien Vielzahl möglicher Konstellationen. Man müsste nur mal in die Großkommentare schauen.

Rechtsprechung des Reichsgerichtes ist übrigen anerkannt (wie auch bei jüngeren Sachen: Wenn es nichts Neures gibt). Die Rechtsmaterien (u. a. Gesetze und Normen, auch in andren Bereichen), sind ja auch oft viel älter.

Weiter a. a. O.: "Die Zahlungsmittelfunktion des Geldes besteht so lange, bis es „außer Kurs gesetzt“, also durch staatlichen Hoheitsakt endgültig aus dem Zahlungsmittelumlauf herausgenommen wird."
Da gibt es auch rechtlich relevate Konstellationen.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Eurobanknoten#Handlungsrahmen_f.C3.BCr_die_Wiederausgabe_...

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