These: "Blüten und gültige Geldscheine unterscheiden sich nicht (zwingend) nach dem Aussehen!"

Kostan, Mittwoch, 17.06.2015, 22:45 (vor 3867 Tagen) @ Friedrich4173 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 18.06.2015, 14:34

Hallo Friedrich,

ich hänge mich mal in deinen Thread ein, denn es passt wunderbar:

Jeder kennt die gepanzerten Geldtransporter mit den kleinen Fensterchen.
Ich stelle mir vor, ähnliche Fahrzeuge, vielleicht ein bisschen größer, bringen regelmäßig bedrucktes Papier einer Druckerei zur Zentralbank. Erst durch das „In-Verkehr-bringen“ (ein Rechtsakt) verwandelt die Zentralbank bunte Zetteln in wertvolle Geldscheine! (*)


Welche Folgen ergeben sich daraus?
Blüten und „Nicht-Blüten“, d.h. gültige Geldscheine, unterscheiden sich nicht zwingend nach dem Aussehen! Anders formuliert: Anhand des Aussehens lassen sie sich nicht unterscheiden!

Das alleinige Kriterium der Unterscheidung ist der Rechtsakt der Zentralbank!

Folgefrage:
Fällte es auf, wenn eine falsche Seriennummer verwendet wird, da diese von der Zentralbank noch nicht in Verkehr gebracht wurde? Wird die Seriennummer zentral erfasst, um abzugleichen, ob eine Nummer zweifach vorkommt, d.h. eine von beiden Falschgeld sein muss?

Ich beabsichtige nicht, Geldscheine herzustellen, ich möchte lediglich veranschaulichen, dass Geld seinen Wert nur durch die Zentralbank bekommt!

Ich freue mich, wenn mir jemand meine Argumentation zerlegt, denn so ganz schmeckt mir sie selbst nicht ...

Kostan


(*) sicherlich ist diese Darstellung stark verkürzt, doch ist mir dies hier nicht wichtig.


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