Alles längst geklärt (edit)

Rybezahl, Sonntag, 24.05.2015, 13:05 (vor 3888 Tagen) @ aliter2602 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 24.05.2015, 13:50

Für deine durch die "Presse" erzeugte Verwirrung kann ich nichts. Tipp: Einfach nicht konsumieren. Ich kann dir aber sagen, wie es in der Realität ist:

Die Untersuchung führt die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde (BEA) und (zuarbeitend) die deutsche Flugunfalluntersuchungsbehörde (BFU), wobei die deutsche Flugunfalluntersuchungsbehörde die Pressearbeit der französischen Fugunfalluntersuchungsbehörde überlässt. Das mag daran liegen, dass der Unfall auf französischem Boden geschah.

Siehe:
http://www.bfu-web.de/DE/Aktuelles/Nachrichten/Aktuell/150506_Pressemitteilung%2006.05....

Zitat daraus:
"Pressemitteilung am 06. Mai 2015 um 11:00 Uhr

Die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde (Bureau d'Enquêtes et d'Analyses – BEA) hat auf ihrer Seite im Internet unter:

http://www.bea.aero/index.php

den Zwischenbericht zum Unfall vom 24.03.2015 (Flug 4U 9525) veröffentlicht. Der Zwischenbericht ist in den Sprachen Französisch, Englisch, Spanisch und Deutsch zu finden.

Hinweis: Der Zwischenbericht über die Sicherheitsuntersuchung der BEA wurde ins Deutsche übersetzt. So genau die Übersetzung auch sein mag, der Originaltext in französischer Sprache ist das Referenzwerk.

Als Ansprechpartnerin seitens der BEA steht Ihnen die Pressesprecherin der Behörde zur Verfügung:

Martine del Bono [...]."

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden der deutschen und der französischen Staatsanwaltschaft übermittelt, die bei Bedarf weitere Ermittlungen einleitet. In diesem Fall besteht der Verdacht des Mordes, weshalb die deutsche Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung der Räumlichkeiten des Verdächtigten anordnete.

Dort fand man ein Tablet, aus dessen Browserverlauf der Schluss gezogen werden kann, dass sich der Verdächtige (Zitat:) "über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert [hat]. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheitsvorkehrungen auseinandergesetzt."

Siehe (Pressemitteilung vom 02.04.2015):
http://www.sta-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitt/Flugzeugabsturz/index.php

Und hier die Presseerklärungen der französischen Flugunfalluntersuchungsbehörde:
http://www.bea.aero/fr/enquetes/vol.gwi18g/vol.gwi18g.php
Alles auch in deutscher Sprache (da, wie oben erwähnt, die Pressearbeit von dieser Stelle gemacht wird).

Am 24.03.2015 erfolgte diese Pressemitteilung der BEA (Zitat):
"Gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 996/2010 hat das BEA eine Sicherheitsuntersuchung eingeleitet, nachdem es am Vormittag informiert wurde, dass ein Airbus A320-211 in der Nähe der Gemeinde Prads-Haute-Bléone (Alpes de Haute-Provence, Frankreich) abgestürzt ist."

EU-Verordnung 996/2010 Artikel 5 (1):
"Jeder Unfall und jede schwere Störung in der Zivilluftfahrt, an der Luftfahrzeuge außer den in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (1) angegebenen Luftfahrzeugen
beteiligt sind, ist in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich der Unfall oder die schwere Störung ereignet hat, zum Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung zu machen.
"

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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