eigen = haben, besitzen
Hi azur,
erstmal gute Besserung!
Sagen wir: mein Körper ist mein eigen, mir eigentümlich. Ich (stellvertretend für jeden einzelnen natürlich) habe die höchsten Rechte daran (außer dem Schöpfer, der hat noch höhere). "Ich" habe, besitze ihn, niemand anders.
Wer in diese Rechte eingreifen will, braucht meine Zustimmung oder er fügt mir einen Schaden zu, wenn er das ohne meine erlaubnis tut. Das gilt übrigens unabhänig vom geographischen Aufenthaltsort (egal ob "Zivilrecht", Law Merchant, Common Law, Stammesrecht oder was auch immer gerade in Mode ist).
Das ergibt sich schon aus der puren Vernunft.
Nieman hat das Recht, einem anderen Schaden zuzufügen.
Ja, was willst Du denn? Ein Jurastudium im 5 min?
Braucht kein Mensch.
Um natürlich keine der Fragen an Dich beantwortet zu haben - wer ist man
denn!
...
Das zivilrechtliche Deliktsrecht hat nichts mit Verträgen zu tun, weil
Verträge doch gar keine Verletzung (Ausnahmen im engen Grenzen:
Einwilligung usw. - Vorsicht detailreich und komplex) als Gegenstand haben
kann!
Deine Quelle (RA sowieso) sprach sogar von Vertragsverletzung mangels ordentlicher Aufklärung.
Schädiger und Geschädigter kennen sich doch vor allem auch oft gar nicht
vor dem Unfall, ein Vertrag erfordert aber Übereinstimmung von
Willenserklärungen!
Die Impfdosis ist im Körpergewebe "verunfallt"?
Da gab es keinen Vertrag und gibt es nach dem Ereigniss auch keinen.Siehe die von mir oft genug genannten Anspruchs-Auflistungen.
Geprüft werden vertragliche, vertragsgleiche, gesetztliche Ansprüche (es
gibt sie auch nebeneinander usw. - halt t. w. sehr kompliziert, wie das
Leben).
Das gilt im engen Rahmen der Jurisdiktion der BRD. Woanders gelten andere Verträge bzw. Vertragsregeln.
Der Klassiker des Deliktsrechts ist § 823 BGB. Den hinreichend zu
erläutern, fehlt mir Raum und Kraft:
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
Spiegelt ja mein oben gesagtes wider.
(Materie geht von der Schwere einigermaßen)
Daraus auch: "Bei den aufgeführten Schutzgütern Leben, Körper,
Gesundheit und Freiheit spricht man von Rechtsgütern, bei dem Eigentum und
den „sonstigen Rechten“ dagegen von einem Recht." usw. usf.Menschliche Körper gelten als nicht eigentumsfähig, was jedem, der
Sklaverei und Ähnliches nicht mag, nur recht sein sollte.Dass man über Menschen verfügen kann, ist eine andere Sache.
Dieses Verfügungsrecht muss ja irgendwie erworben worden sein. Ich behaupte, du hast deins von deinem Schöpfer erworben. (Kleiner Tipp: das war nicht der Staat!)
Aber wie gesagt: Das kann man nicht alles hier darlegen. Kein z. B. Arzt
kann Dir hier stundenlang die Feinheiten bestimmter Details darlegen.Kennst ja nun die Grundrichtung und ein paar Stichwörter, und ich widme
mich wieder meiner Grippe. Die findet anderes nicht nett. Danke für Dein
Verständnis.Viele freundliche Grüße
azur
Alles Gute
bm
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