Übernehmen die "Experten" im Falle eines Imfschadens auch die Haftung?
Und zwar ohne Beweislastumkehr.
D.h. es gilt, den Beweis zu erbringen, daß eine auf die Impfung folgende Erkrankung NICHT ursächlich von der Impfung herrührt.
Darüber hinaus handelt es sich bei einer Imfpung juristisch gesehen um eine
gefährliche Körperverletzung, deren Begehung durch den Arzt nur bei ausdrückliche Einwillung durch den Imfpling strafffrei bleibt.
Im Falle von Kindern müssen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben.
Wirksam einwilligen können sie allerdings nur bei einer ausreichenden Aufklärung.
Das bedeutet: der Arzt muss ausführlich über Risiken und Nebenwirkungen der Imfpung aufklären.
Hat schon mal jemand den Beipackzettel einer Imfpdosis zu Gesicht bekommen?
Eine ausführliche Aufklärung stelle ich mir folgendermaßen vor:
Arztgespräch ab 9:30 Uhr, dann Mittagspause, Unterbrechung gegen 17 Uhr, dann ggf. am nächten Tag weitermachen.
Oder: Der Arzt unterschreibt eine unbegrenzte Haftungsübernahme, gegengezeichnet von der Ärztekammer und seiner Haftpflichtversicherung (sofern er eine hat.)
(Vom Beweis über die Ursache von Infektionskrankheiten wollen wir gar nicht mal anfangen. Leugner der modernen Impfmedizin könnten sich schnell auf dem Scheiterhaufen wiederfinden.)
Denn: wer hat am Ende die Verantwortung für ein krankes Kind?
Gruß
bm
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Erkenne dich selbst.