Wusste ich gar nicht, dass in USA Rechtsanwälte Recht sprechen und in Scheidungssachen die Urteile fällen

Mephistopheles, Datschiburg, Sonntag, 15.12.2019, 18:22 (vor 1593 Tagen) @ Olivia970 Views


In Deutschland kannst du LANGE klagen, wenn du entweder superreich bist
und dich das Geld für die Anwaltskanzleien nicht kratzt

oder

wenn du mittellos bist, denn dann bekommst du alles vom Staat bezahlt,
auch den Anwalt.

Wenn du "mittendrin" bist, dann wird das problematischer.....

"Ehefrauen", die klagen können haben in D zumeist die sogenannte
"Huckepack-Ehe" absolviert. D.h. die Frau blieb zu Hause, erzog die Kinder
und hatte kein wesentliches eigenes Vermögen sondern nur den "Zugewinn".
DANN kann sie klagen. Und zwar auf UNTERHALT (je nachdem wie lange sie
verheiratet war und wie alt sie ist etc. etc.) UND auf
Zugewinnausgleich.....

DAS geht dann oft zugunsten der Frau aus.

Hat die Frau aber Vermögen und/oder während der Ehe einen eigenen
Zugewinn ewirtschaftet, dann ist auch der Ehemann "zugewinnberechtigt"....
natürlich in gewissen Fällen auch unterhaltsberechtigt....

In solchen Fällen werden dann meist nur die Anwälte reich, wenn es auf
ein Hauen oder/und Stechen hinausläuft.

In den USA kannst du dir auch "mittellos" die besten Anwälte nehmen (wenn
die interessiert sind), weil sie auf Erfolgsbasis arbeiten. Sicherlich sind
etliche Anwälte hochinteressiert an einer Besos-Scheidung etc.....

Deshalb ist auch auch die ehemalige Becker-Ehefrau in die USA gegangen, um
sich dort scheiden zu lassen.....
Hat sich eindeutig für sie gelohnt.

Ja, ne, hab` dich schon verstanden. Krall hat es bereits angedeutet, dass in der EU die dümmsten Bauern die dicksten Kartoffeln ernten, sprich, wer es sonst zu nichts bringt, der geht eben in die Politik. Könnte mir gut vorstellen, dass es in USA so ist, bei den Verdienstmöglichkeiten der Juristen, dass nur die dümmsten Juristen Richter im Statsdienst werden und alle anderen, die ein bisschen klüger sind, lieber in die Wirtschaft gehen oder bei einer der großen Kanzleien unterzukommen suchen. Mit dem Ergebnis, dass der gewöhnliche3 Richter dem ihm gegenüberstehenden Anwalt um Längen intellektuell unterlegen ist, dies aber auf Teufelkommraus niemals zugeben darf. Weswegen ihm nichts anderes übrigbleibt, als in das Urteil das reinzuschreiben, was ihm der jeweils bessere Anwalt vorgelesen hat.

Korrumpiert natürlich auf Dauer das gesamte Justizsystem, wenn nicht mehr danach geurteilt wird, was im Gesetz steht, sondern danach, wer sich den teureren Anwalt leisten kann.

Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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