Ich sage nur: US-Recht und US-Rechtsanwälte. Da kann JEDER klagen - Erfolgsprinzip!

Olivia, Sonntag, 15.12.2019, 15:06 (vor 1803 Tagen) @ Mephistopheles1121 Views

In Deutschland kannst du LANGE klagen, wenn du entweder superreich bist und dich das Geld für die Anwaltskanzleien nicht kratzt

oder

wenn du mittellos bist, denn dann bekommst du alles vom Staat bezahlt, auch den Anwalt.

Wenn du "mittendrin" bist, dann wird das problematischer.....

"Ehefrauen", die klagen können haben in D zumeist die sogenannte "Huckepack-Ehe" absolviert. D.h. die Frau blieb zu Hause, erzog die Kinder und hatte kein wesentliches eigenes Vermögen sondern nur den "Zugewinn". DANN kann sie klagen. Und zwar auf UNTERHALT (je nachdem wie lange sie verheiratet war und wie alt sie ist etc. etc.) UND auf Zugewinnausgleich.....

DAS geht dann oft zugunsten der Frau aus.

Hat die Frau aber Vermögen und/oder während der Ehe einen eigenen Zugewinn ewirtschaftet, dann ist auch der Ehemann "zugewinnberechtigt".... natürlich in gewissen Fällen auch unterhaltsberechtigt....

In solchen Fällen werden dann meist nur die Anwälte reich, wenn es auf ein Hauen oder/und Stechen hinausläuft.

In den USA kannst du dir auch "mittellos" die besten Anwälte nehmen (wenn die interessiert sind), weil sie auf Erfolgsbasis arbeiten. Sicherlich sind etliche Anwälte hochinteressiert an einer Besos-Scheidung etc.....

Deshalb ist auch auch die ehemalige Becker-Ehefrau in die USA gegangen, um sich dort scheiden zu lassen.....
Hat sich eindeutig für sie gelohnt.

--
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