Michael Mann gegen Tim Ball
Möglicherweise haben es einige Gelbe schon mitbekommen.
Es gibt Streit, um das Urteil des Obersten Gerichtshof von British-Columbia in Kanada.
Die „Leugner“ freuen sich über die angebliche Entthronung von Professor Mann, der mit der Hockeyschläger Kurve (rasanter Anstieg der durchschnittlich gemessenen Temperatur des blauen Planeten über die letzten Jahrzehnte) den Eckstein für die immer hysterisch werdende Klimakirche gründete. Al Gore nutzte die Grafik um seine Thesen zu beweisen.
Die „Befürworter“ sagen, die Leugner würden (erneut) lügen, weil es im Prozess überhaupt nicht um diese Grafik gegangen sei, die ihrerseits allen wissenschaftlichen Kriterien genüge und die immer schnellere Fahrt der Menschheit gegen eine Betonwand beweise.
An dieser Stelle sei @Heller Dank gesagt, der auf die hohe Komplexität der Materie insgesamt verwies.
Doch worum ging es nun in diesem Prozess?
Bei Correctiv gibt es einen Quellenverweis, der das Urteil des Gerichts beinhaltet.
Wen es im Original interessiert, bitte hier entlang: http://archive.is/uzvao#selection-231.0-263.471
Mit Hilfe von Deepl.com mache ich auf die wesentlichen Inhalte in deutscher Sprache aufmerksam.
Der Beklagte stellt einen Antrag auf Anordnung zur Abweisung der Verzugsklage.
Der Kläger, Dr. Mann, und der Beklagte, Dr. Ball, haben dramatisch unterschiedliche Ansichten zum Klimawandel. Ich habe nicht die Absicht, diese Unterschiede anzusprechen. Es genügt, dass der eine glaubt, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird und der andere nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen befinden sich die beiden seit vielen Jahren in einem nahezu ständigen Konflikt.
Die zugrunde liegende Klage betrifft zunächst eine Erklärung der Beklagten in einem Interview vom 9. Februar 2011. Er sagte: "Michael Mann vom Penn State sollte im State Pen sein, nicht im Penn State." Diese Erklärung wurde auf einer Website veröffentlicht und soll den Kläger diffamieren. Die Mitteilung der Zivilklage behauptet auch, dass mehrere andere von Herrn Ball veröffentlichte Aussagen diffamierend sind. Es ist nicht notwendig, dass ich auf die vielen angeblichen diffamierenden Aussagen eingehe.
Hierzu muß man wissen, daß Dr. Ball den Vorwurf gegen Prof. Mann erhob, er arbeitete mit gefälschten Daten und führte hier u.a. die Hockeyschläge-Kurve an, die nach Meinung von Ball in betrügerischer Absicht erstellt wurde.
0690860 Manitoba Ltd. v. Country West Construction, 2009 BCCA 535, zu paras. 27-28, beschreibt die vier Elemente, die bei einem Antrag auf Entlassung berücksichtigt werden müssen. Das sind diese:
a) Gab es eine übermäßige Verzögerung bei der Verfolgung der Angelegenheit?
b) Wenn es zu einer übermäßigen Verzögerung gekommen ist, ist es dann unter den gegebenen Umständen entschuldbar?
c) Hat die Verzögerung schwerwiegende Nachteile verursacht, und wenn ja, besteht ein erhebliches Risiko, dass ein faires Verfahren nicht möglich ist; und
d) ob die Gerechtigkeit unter dem Strich die Abweisung der Klage erfordert.
Da erhebt sich die Frage, wer hat hier etwas verzögert – der Kläger oder der Beklagte?
Hier der Ablauf.
Ich wende mich zunächst der Frage zu, ob es zu einer übermäßigen Verzögerung gekommen ist. Einige wichtige Daten in dem Rechtsstreit sind:
a) 25. März 2011, die Klage wurde eingeleitet;
b) Am 7. Juli 2011 wurde die Anzeige der Zivilklage geändert;
c) Am 5. Juni 2012 wurde die Anzeige der Zivilklage weiter geändert;
d) Von etwa Juni 2013 bis November 2014 wurden keine Schritte in der Maßnahme unternommen;
e) Am 12. November 2014 hat die Klägerin eine Absichtserklärung abgegeben;
f) 20. Februar 2017, die Angelegenheit sollte ursprünglich vor Gericht gestellt werden, aber dieser Verhandlungstermin wurde verschoben;
g) 20. Juli 2017, das Datum der letzten Mitteilung von Herrn Mann oder seinem Anwalt durch den Beklagten. Bis zum 21. März 2019, als der Antrag auf Abweisung gestellt wurde, wurden diesbezüglich keine Schritte unternommen;
h) 10. April 2019 wurde eine zweite Mitteilung über die Absicht, fortzufahren, eingereicht; und
i) Der 9. August 2019 wurde nach dem ersten Tag der Anhörung dieses Antrags auf den 11. Januar 2021 verschoben.
Auch wenn die Schuld an den Verzögerungen nicht klar benannt wird, verstärkt sich der Verdacht, daß der Kläger „nicht aus der Hüfte kam“, denn alle Änderungen bezüglich Anzeigen und Erklärungen kamen von dieser Seite.
Läßt sich dieser Verdacht erhärten?
Es gab mindestens zwei längere Verzögerungen. Ab etwa Juni 2013 gab es eine Verzögerung von etwa 15 Monaten, in denen nichts unternommen wurde, um die Angelegenheit voranzubringen. Vom 20. Juli 2017 bis zur Einreichung des Abweisungsantrags am 21. März 2019 gab es eine zweite große Verzögerung von 20 Monaten. Auch in dieser Zeit wurde nichts getan, um die Sache voranzubringen. Von der Einreichung der Zivilklage bis zur Einreichung des Klageantrags auf Kündigung verging eine Gesamtzeit von acht Jahren. Es wird fast zehn Jahre dauern, bis die Angelegenheit vor Gericht kommt. Es gab zwei Zeiträume, von insgesamt etwa 35 Monaten, in denen nichts getan wurde. Meiner Meinung nach ist dies auf jeden Fall eine übermäßige Verzögerung.
Es zeigt sich eine gewisse Tendenz.
Doch nun wird es spannend.
Wichtiges hebe ich fett hervor.
Ich komme nun zu der Frage, ob die Verzögerung entschuldbar ist. Meiner Meinung nach nicht. Es gibt keine Beweise von der Klägerin, die die Verzögerung erklären. Dr. Mann hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, aber er liefert keinerlei Beweise, um die Verzögerung zu beheben. Wichtig ist, dass er weder Beweise dafür liefert, dass die Verzögerung auf seinen Rat zurückgeht, noch dass er seinen Rat angewiesen hat, mit der Angelegenheit sorgfältig umzugehen. Er spricht Verzögerungen einfach gar nicht an.
Interessant!
Der Anwalt von Dr. Mann behauptet, dass die Verzögerung darauf zurückzuführen sei, dass er mit anderen Angelegenheiten beschäftigt war, aber die eidesstattlichen Beweise reichen bei weitem nicht aus, um dies zu belegen. Die eidesstattliche Versicherung von Jocelyn Molnar, die am 10. April 2019 eingereicht wurde, befasst sich lediglich mit den Angelegenheiten, an denen der Anwalt des Klägers zu verschiedenen Zeiten beteiligt war. Die eidesstattliche Versicherung verbindet diese anderen Dinge nicht mit der Verzögerung hier. Sie erklärt nicht die lange Verzögerung in den Jahren 2013 und 2014 und erklärt nicht ausreichend die Verzögerung ab Juli 2017. Die Beweise reichen bei weitem nicht aus, um eine Entschuldigung für die Verzögerung zu finden.
Offenbar sollte Prof. Mann ETWAS liefern, was er aus unbekannten Gründen nicht liefern wollte oder auch konnte.
Darüber hinaus scheinen sich der Kläger und sein Anwalt aufgrund der eingereichten Beweise um andere Angelegenheiten, sowohl um Rechtsfragen als auch um berufliche Angelegenheiten im Falle des Klägers, gekümmert zu haben, anstatt dieser Angelegenheit Priorität einzuräumen. Die Klägerin scheint sich damit begnügt zu haben, diese Angelegenheit einfach dahinsiechen zu lassen.
und
Darüber hinaus hat die Beklagte den tatsächlichen Nachweis eines echten Schadens erbracht. Der Beweis ist, dass der Angeklagte beabsichtigte, drei Zeugen vor Gericht zu stellen, die Beweise (erstens) einer fairen Stellungnahme und (zweitens) den Nachweis der Arglist geliefert hätten. Diese Zeugen sind jetzt gestorben. Ein vierter Zeuge kann nicht mehr reisen. So stelle ich nicht nur fest, dass die Vermutung des Vorteils nicht widerlegt wurde, sondern auch fest, dass als Folge der Verzögerung ein tatsächlicher Schaden für den Angeklagten entstanden ist.
Der Verzögerer scheint nun eindeutig identifiziert zu sein.
Was sagt der Richter zum „ewigen“ Rechtsstreit?
Die Parteien sind beide in den 80er Jahren und Dr. Ball ist bei schlechter Gesundheit. Er hat diese Aktion seit acht Jahren wie ein Damoklesschwert über dem Kopf hängen und muss bis Januar 2021 warten, bevor die Angelegenheit vor Gericht kommt. Das ist eine Verzögerung von zehn Jahren gegenüber der ursprünglichen angeblichen Diffamierung. Andere Zeugen sind auch ältere Menschen oder in schlechtem Gesundheitszustand.
Die Erinnerungen aller Parteien und Zeugen werden mit der Zeit, in der die Angelegenheit vor Gericht kommt, verblasst sein.
und
Ich finde, dass es aufgrund der Verzögerung schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein wird, ein faires Verfahren für den Angeklagten zu führen. Dies ist eine relativ einfache Verleumdungsklage und hätte schon lange vorher gelöst werden müssen. Dass es nicht gelöst wurde, liegt daran, dass der Kläger ihm nicht die Priorität gegeben hat, die er haben sollte. Unter diesen Umständen verlangt die Gerechtigkeit, dass die Klage abgewiesen wird, und dementsprechend lehne ich die Klage hiermit wegen Verspätung ab.
Kurzum, der Kläger hat kalte Füße bekommen.
Zunächst verklagte er Dr. Ball, der dann offenbar Beweise anforderte, daß seine Verleumdungen unwahr wären.
Diese Beweise konnten nicht geliefert werden und die Klägerseite setzte auf eine biologische Lösung, was einmal mehr die Heimtücke von Professor „Hockeyschläger“ indiziert.
Erfahren wir nun, worum es eigentlich ging?
Was sollte der Professor denn nun konkret liefern?
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich feststellen, dass die Materialien, die zu diesem Antrag eingereicht wurden, in Bezug auf die fraglichen Angelegenheiten grob übertrieben sind. Es gibt vier große Ordner mit Materialien, die der Kläger mit dem Antrag auf Ablehnung eingereicht hat, sowie ein zusätzliches Bindemittel von der Beklagten. Die Ordner enthalten mehrere serielle Affidavits, von denen viele mit völlig irrelevanten Beweisen übersät sind. Meiner Meinung nach hätte dieser Antrag mit ein oder zwei eidesstattlichen Erklärungen gestellt werden können und müssen, in denen die Verzögerung, die Gründe für die Verzögerung und der Schaden dargelegt sind.
Und was macht nun Correctiv aus dieser Angelegenheit?
Man schrieb an den Anwalt von Professor Mann und der reagierte sofort.
Was schrieb der Anwalt?
Das Gericht kam in keiner Weise zu dem Schluss, dass eine von Balls Verteidigungen Bestand habe, oder dass Dr. Manns Aussagen nicht valide seien.“
..
Durch die Einstellung des Verfahrens sei es gar nicht zu einem Prozess gekommen, erklärt McConchie. Deshalb gebe es kein Gerichtsurteil darüber, welche der beiden Parteien Recht habe – und somit keinen „Verlierer“. Wenn der Court of Appeal in British Columbia die Entscheidung des Supreme Court nicht zurücknehme, müsse Ball sich nicht vor Gericht gegen Manns Klage verteidigen. Auf die Frage, worum es in dem Verfahren ging, betont McConchie: „Ob der Klimawandel stattfindet oder nicht, und ob der Mensch dazu beiträgt, war nie ein Thema vor Gericht.“
Quelle: https://correctiv.org/faktencheck/wirtschaft-und-umwelt/2019/09/20/nein-es-gibt-kein-ge...
Das hat was!
Und alle Plaudertaschen, die an den menschengemachten Klimawandel glauben, übernehmen diese Begründung,
Ja, die Abweisung der Klage hat ursächlich mit der perfiden Verzögerungstaktik des Klägers zu tun, die als Gefahr über dem Beklagten schwebte.
Er sollte ETWAS liefern, was er jedoch innerhalb von 10 Jahren nicht tat.
Nochmals der Anwalt:
Die Berichte über einen „verlorenen Prozess“, der angeblich den menschengemachten Klimawandel „als Lüge entlarve“, nennt McConchie „böswillige Lügen“.
Das ist nicht falsch, aber eben auch nicht wahr.
Es ist eher falscher als richtig, denn der Klagegrund war der Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit.
Zu den Vorwürfen des unwissenschaftlichen Arbeitens gegen Michael Mann schreibt sein Anwalt, Mann habe von Anfang an alle Daten seiner Forschung veröffentlicht, zunächst mit Ausnahme des Computercodes (Quellcode). 2005 habe er den Code jedoch ebenfalls veröffentlicht. Zudem gebe es die Untersuchung der Pennsylvania State University von 2010 zu den Climategate-Vorwürfen gegen ihn. All diese Informationen seien öffentlich zugänglich gewesen, als Ball seine Anschuldigungen gegen Mann machte.
Sehr spannend.
Alle Welt konnte sich über die Beweise des Herrn Professor im Internet informieren.
Seltsamerweise wurden diese Prachtexemplare der Wahrheit jedoch dem Gericht vorenthalten, denn die Aussagen der Urteilsfindung sind eindeutig.
Auch Michael Mann selbst äußerte sich auf Twitter zu den Berichten über das angebliche Gerichtsurteil gegen ihn. Die Aussagen in den Berichten seien „unwahr“. Die Entscheidung des Gerichts bedeute auch nicht, dass er Balls Kosten übernehmen werde.
Das Urteil ist simpel.
Dem Beklagten entstand ein Schaden.
Und wer trägt in der Regel die Kosten, wenn der Beklagte sich auf Schadenersatz beruft?
Und nun das Fazit von Correctiv in Fettdruck.
Unsere Bewertung: Falsch.
Es gab keinen Prozess und somit kein Gerichtsurteil gegen den Klimatologen Michael Mann. Das Verfahren wurde wegen Verzögerung eingestellt.
Sie lügen nicht direkt, aber sie verschweigen die Wahrheit.
Mahlzeit,
nereus