Hat sich wohl auf die Lauer gelegt der Gute...;-) + edit
In Toulouse wurde ein Tabakwarenhändler, Luc Fournié (59), zu 10 Jahren
Gefängnis verurteilt, weil er in Notwehr einen migrantischen Einbrecher
erschossen hat.http://www.lexpress.fr/actualite/meurtre-d-un-cambrioleur-10-ans-de-prison-pour-le-bura...
Der arme Mann war in Panik, weil das nicht der erste Einbruch gewesen ist,
den er über sich ergehen lassen mußte.Monterone
Das lass ich so nicht gelten!
Aus dem Zeitungsartikel geht klar hervor, daß in Folge von angesägten Gittern, der Tabakhändler sich Waffe und Munition vom Vater besorgt hat und tagelang regelmäßig Patrouille gelaufen ist. Gut vorbereitet, hat er den Einbrechern quasi die Rübe weggeschossen.
Der genaue Tathergang ist uns allerdings unbekannt!
Bei legalem Schusswaffeneinsatz, auf eigenem befriedeten Gelände, ist unbedingt auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.
Du darfst als Legalwaffenbesitzer nicht die Büchse aus dem Fenster halten und das Magazin leeren, wenn einer dein Autoradio klaut!
Alleine schon die Tatsache, daß er sich den Zugang zur Waffe über seine Familie "erschlichen" hat, sieht nach Plan aus!
Es muss eine Situation vorliegen, die akut ein Menschenleben gefährdet.
Es ist ein Warnschuss abzugeben.
In Sachkundelehrgängen wird oft erzählt: "Man soll auf die Beine schießen"
...Nasenbein, Brustbein...
Gar nicht gut macht sich, wenn die Kugel von hinten in den Körper eingedrungen ist, dann hast du auf einen Flüchtenden geschossen! NoGo!
Sind die "Kollegen" unbewaffnet und einen Kopf kleiner als du, wird die Sache auch nicht vorteilhafter für dich.
Kurzum, wer mit scharfen Waffen rumfuchtelt, sollte wissen was im Falle von Notwehr oder Notstand noch angemessen ist.
Was der gemacht hat, riecht nach Selbstjustiz.
VG Zorro
edit:
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32%20StGB.html
Das wird bei den Froschfressern nicht viel anders sein...!
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