Verhandlung
Hallo Rotti!
Servus nereus! Zu deinem Text werde ich mich äußern und ihn stückeln, um das Verständnis zu erhalten.
Die Verhandlungen werfen offenbar reichlich Futter für Spekulationen ab.
Schau mal da: >
Es gibt jetzt ein Bild des Stelltisches Bad Aibling aus dem Prozess (http://www.mangfall24.de/mangfalltal/bad->aibling->ort28271/aiblingtraunstein-zweite-prozesstag-verhandlung-gegen-fahrdienstleiter-zugungluecks-6972095.html,
übrigens eine gute Berichterstattung).
Darauf sieht man oben drei dunkelgraue Gruppentasten, davon zwei mit
Zählwerk (leider schlechte Auflösung, Details sind nicht zu erkennen).
Die Taste ohne Zählwerk wird wohl die EaGT sein, die beiden mit
Zählwerken vielleicht die ZbHT und die BIGrT. Die Erlaubnistischfelder
kann man wegen der schlechten Auflösung nicht erkennen, möglicherweise
sind sie in Richtungspfeilfelder links oben und rechts unten an den Grenzen > des Stellwerksbereiches integriert (wäre aber unüblich).
Auf dem Bild kann ich nicht erkennen, wo die Erlaubnistischfelder sind,
und ob es zwischen den drei Bahnhöfen des Stelltisches welche gibt.
Man kann tatsächlich schwer erkennen, was was ist. Eindeutig ist das gesperrte Gleis im mittleren Bahnof, Kreuz und Hilfssperren. Aber sonst sieht alles normal aus. Du hast in der Regel deine normalen Bedientasten \"im\" Bahnhof und oben alle \"Sondertasten\". Die \"Fahrstraßenauflösung geht nur im Bahnhof. Erlaubnisabgabe funktioniert nur, wenn der Block in Grundstellung ist. Der Streckenblock geht nur mit Zugeinwirkung (er muss einen Kontakt überfahren) in Grundstellung, wenn vorher geblockt wurde, was wiederum Voraussetzung dafür ist, das Hauptsignal überhaupt bedienen zu können (ich hoffe, das ist jetzt nicht zu kompliziert geschrieben). Den Streckenblock kann ich als Fahrdienstleiter gar nicht in Grundstellung bringen, wenn einmal vorgeblockt ist, es gibt dafür schlicht keine Auflösungs-bzw. Hilfsauflösungstaste.
Die Staatsanwaltschaft spricht in der Klageschrift von zweimal ZS1
(Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal Kurpark). Der FDL hatte nach dem
Unfall mit seinem zum Stellwerk gefahrenen Vorgesetzten zählpflichtige
Ereignisse in der Kladde nachgetragen (davon wohl zumindest das ZS1 für
die Ausfahrt Bad Aibling). Er hatte zwar am ersten Prozesstag Fehlverhalten > im Allgemeinen gestanden (so das Dungeonspiel), ich finde aber nirgends ein > eindeutiges Geständnis, dass er ein zweites ZS1 am HP Kurpark gegeben
hätte. Direkt nach dem Unfall hat er nach Aussage des Vorgesetzten mit ihm > telefoniert und gesagt, \"er habe zwei Züge auf die gleiche Strecke
geschickt, wisse aber nicht wie das passiert ist.
\" Das mit dem zweiten Zs1 muss das Gericht feststellen. Das Zählwerk läuft mit und muss deshalb problemlos festzustellen sein, auch wenn im Nachweis der Zählwerke nachgetragen wurde. Das Zählwerk an sich kann der Fdl oder der Bezirksleiter nicht beeinflussen.
Gesichert ist, dass er durch das Verrutschen in der Fahrplanspalte von
einer Begegnung in Bad Aibling ausgegangen war, und mit der Einfahrt für
den 79506 aus Rosenheim nach Kolbermoor auch die Fahrstraße nach Bad
Aibling gestellt hatte, und so der 79506 in Kolbermoor bereits HP1 für die > Ausfahrt hatte.
Dazu möchte ich anmerken, dass der Bahnübergang in Kolbermoor 7Minuten zu war (Quelle dein link oben von der Zeitung). Für mich eine logische Erklärung dafür, dass er in der Zeile verrutscht war und deshalb der BÜ zu war, da er ja die Ausfahrt bereits gestellt hat ( Signal geht erst auf Grün, wenn der Bahnübergang zu und gesichert ist. Ich vermute es handelt sich um eine sog. Hp-Anlage, die in die Signalabhängigkeit integriert ist).
Etwas seltsam ist, dass der Nachbar-FDL Richtung Holzkirchen für
Bruckmühl und Heufeld zuständig ist - bisher war der Informationsstand,
dass Heufeld wie Kolbermoor von Bad Aibling aus ferngestellt wird. Bei der > Übergabe aus Heufeld soll der Angeklagte auch erwähnt haben, er habe
wegen einer Blockstörung ZS1 gegeben.
Das sind wahrscheinlich Ungenauigkeiten in der Berichterstattung, die aber auch im konkreten Fall keine Rolle spielen. Bruckmühl und Heufeld liegen auf der \"anderen\" Seite von Bad Aibling. Wo die Übergabe der Züge erfolgt, spielt hier keine Rolle. Das kann der Richter im BeBu nachlesen. Das Problem sehe ich in der Blockstörung. Wenn der Fdl von Bad Aibling sowas hat, muss er Rückmelden einführen und zwar für den vorherigen Zug. Im Zugmeldebuch habe ich aber in der Spalte M.u.V keinen Eintrag dazu gesehen. Kommando zurück, da stand doch ein Eintrag.
Der Mitarbeiter der Notfallleitstelle hatte als Zeuge auch angegeben, der
Angeklagte habe ihm gesagt, er hätte versucht, den TF in Kolbermoor über
GSM-R zu erreichen; auf Nachfrage des Staatsanwalts sagte er, er sei sich
ziemlich sicher.
Tatsächlich ist die Bedienung des GSM-R umständlich. Selbst habe ich auf meiner Strecke noch den analogen VZF. Da geht man auf die Sendetaste und alle hören mit---- einfach und zuverlässig.
Es gibt also eine Reihe klärungsbedürftiger Fragen:
- Hat der Angeklagte versucht, den TF 79506 per GSM-R zu erreichen? War
damit der erste Notruf gemeint (der rechtzeitig gekommen wäre), oder hat
er eine Rücknahme der Ausfahrt Kolbermoor absprechen wollen? Der
Sachverständige hat im Prozess angegeben, es sei keine Verbindung mit dem
TF79506 aufgezeichnet worden - ob es einen Verbindungsversuch des FDL
gegeben hat, hat er nicht erwähnt (deshalb die offene Frage, ob nicht
erfolgreiche Verbindungsversuche auch in Gerätespeichern oder
Vermittlungsstellen dokumentiert sind).
Also, wir hatten das letztes Jahr selbst in einer Schulung. Sobald der Hörer abgenommen wird, zeichnet das Gerät auf. Wenn man bis zum Verbindungsaufbau vor sich hin brabbelt, dann ist das auf dem Speicher! Ich denke, dann wird auch ein Versuch zumindest mit einem Tonspeicher feststellbar sein.
Warum hat der TF 79506 nicht von
sich aus per GSM-R an den Angeklagten bestätigt, dass er die
Reisendensicherung in Kobermoor wahrnimmt? Zeit war ja genug, und die freie > Ausfahrt hätte diese Pflicht ja nicht aufgehoben. Vielleicht stand der
79506 in Kolbermoor am Unfalltag doch in einem kleinen Funkloch, so sicher > sind die Ergebnisse der Messfahrt nicht, zumal sie keine detaillierten
Angaben über die Signalstärke an den kritischen Punkten zu machen
scheint.
Hier zur Klarstellung, die Reisendensicherung erfolgt am Reisendenüberweg (ebenerdiger Übergang vom Bahnsteig zum öffentlichen Raum). Das geschieht normalerweise routinemäßig und bedarf keiner Meldung. Der Bahnübergang ist eine andere Baustelle. Der war offenbar zu und gesichert, wenn auch ungewöhnlich lang (siehe dazu verrutschen in der Spalte und das vorzeitige Stellen der Ausfahrt).
Etwas seltsam ist auch, dass das GSM-R-Gerät im Bad Aiblinger
Stellwerk ausgetauscht wurde: \"Nach dem Unglück habe es Probleme bei der
zentralen Einspielung der Software gegeben, weswegen das Gerät
ausgetauscht worden sei.
\" Ja gut, der Bahnbetrieb wurde ja seither weitergeführt. Ich denke das erfolgte in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, bzw. wir wissen nicht, ob das Gerät sich noch im Besitz der Staatsanwaltschaft befindet.
- Auf dem Stelltisch müsste ja die Fahrstraße von Kolbermoor bis Bad
Aibling weiss ausgeleuchtet gewesen sein, und das Ausfahrtsignal Kolbermoor > HP1 gezeigt haben. Müsste damit nicht auch die Einfahrtweiche Bad Aibling
für den Zug aus Kolbermoor verriegelt gewesen sein und vor dem ZS1 nach
Wenn in Kolbermoor die Ausfahrt bereits gestellt war und das Hauptsignal grün gezeigt hat, dann war geblockt. Der Streckenblock verhindert dadurch in Bad Aibling das Bedienen der Ausfahrsignale in Richtung Kolbermoor, nicht mehr und nicht weniger. Einfluss auf die Weichen in Bad Aibling hat das nicht, ich muss auch noch rangieren können im Bedarfsfall. Und Rotausleuchtung auf der Strecke gibt es erst, wenn der Zug den Abschnitt befährt. Also bis hier her ist alles nachvollziehbar und \"logisch\".
Kurpark erst manuell entriegelt und für die Ausfahrt gestellt worden sein? Siehe oben.
Das wären bereits zwei zählpflichtige Ereignisse. Das zweite zählpflichtige Ereignis (Zählwerk) ist das Zs1 in Bad Aibling Haltepunkt.
- Selbst wenn der Angeklagte von einer Blockstörung ausgegangen ist: Ist
es überhaupt vorstellbar, dass er die freie Ausfahrt in Kolbermoor
übersehen hat, und erst den 79505 mit manueller Umstellung der
Ausfahrtweiche und ZS1 bis Kurpark geschickt hat, und dann dort etwa eine
Minute später mit einem zweiten ZS1 am Blocksignal 313 den Zug nach
Kolbermoor schickt, obwohl in Gegenrichtung der 79506 dort freie Ausfahrt
hat? Und die Ausfahrtweiche noch auf den haltenden 79506 zeigt? Und dann
erkennt er Sekunden danach, dass beide Züge auf Kollisionskurs sind und
setzt den ersten Notruf ab?
Ja, da hat er sehr viel übersehen. Wobei man allerdings nachvollziehen kann, dass durch das Verrutschen in der Spalte und damit das Vertauschen der Kreuzung, schon verständlich ist.
Sehr seltsam, das ganze. Möglicherweise ist er tatsächlich von einer
Blockstörung ausgegangen und hat versucht, den 79506 zu erreichen und die
Fahrtstraße aus Kolbermoor zurückzunehmen.
Die Fahrstraße zurücknehmen bedeutet nichts. Die Frage ist, hat er die Fahrerlaubnis (Hauptsignal auf Hp0) zurückgenommen. Alles andere ist für den Tf nicht ersichtlich.
Nachdem das aus
unerklärlichen Gründen nicht ging, hat er dann vielleicht manuell die
Ausfahrt bis Kurpark gestellt und die Ausfahrt Kolbermoor ohne Rücksprache > auf HP0 gestellt - in dem Moment, als der 79506 gerade am Ausfahrtsignal
vorbei war, aber noch nicht den Streckenblock erst 35-40 Sekunden später
nach dem Rangierhalt auf belegt gestellt hatte. Nach der Rücknahme der
Ausfahrt in Kolbermoor war der Streckenblock bis zum Einfahrtsignal
Kolbermoor ja frei gemeldet. Kann es sein, dass das Blocksignal 313 nach
manueller Auflösung der Fahrstraße und freiem Block bis zum
Einfahrtsignal Kolbermoor auf HP1 ging?
Das währe gefährlich und technisch nicht möglich. Nochmal, den Streckenblock kann ich als Fdl nicht \"ausschalten\", zurücknehmen oder dergleichen.
Eine interessant Info am Rande - die Überprüfung der Stellwerktechnik am
Vortag hatte noch nicht begonnen; der Techniker hatte an dem ersten Tag nur > Reinigungsarbeiten durchgeführt. >
Zumindest scheint der vorsitzende Richter Fuchs - wie auch schon in seinem > Verfahren zum Eislaufhalleneinsturz in Bad Reichenhall - der Sache auf den > Grund gehen zu wollen. Es werden also wohl reichlich weitere Details zu
Tage kommen. [/i]
Ja da müssen sie in die Tiefe gehen, um das herauszufinden. Für den Techniker ist es normalerweise kein Problem, nach erfolgter Reinigung, kurz alles auf Funktionsfähigkeit zu testen. Ich vermute, das ist auch in seinem Arbeitsprogramm enthalten. >
Quelle: http://www.bahninfo-forum.de/read.php?10,520057,page=5 >
Kannst Du Dich diesen Fragen/Bedenken ansschließen?
Es ist schon sehr viel Mist passiert.................. Ich weis immer noch nicht, wie ich das einordnen soll.
mfG > nereus
M.f.G. Rotti
--
Ich esse und trinke, also bin ich.