Erste Quergedanken
Hallo nereus,
'nachhakenswert' finde ich neben @Rotti's beiden SHTF-Feststellungen dies:
Die Staatsanwaltschaft spricht in der Klageschrift von zweimal ZS1
(Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal Kurpark). Der FDL hatte nach dem
Unfall mit seinem zum Stellwerk gefahrenen Vorgesetzten zählpflichtige
Ereignisse in der Kladde nachgetragen (davon wohl zumindest das ZS1 für
die Ausfahrt Bad Aibling). Er hatte zwar am ersten Prozesstag Fehlverhalten
im Allgemeinen gestanden (so das Dungeonspiel), ich finde aber nirgends ein
eindeutiges Geständnis, dass er ein zweites ZS1 am HP Kurpark gegeben
hätte.
Denn das 'Nichtwissen-wie' ist ja eben nicht exakt ein 'zweimal-ZS1':
Direkt nach dem Unfall hat er nach Aussage des Vorgesetzten mit ihm
telefoniert und gesagt, "er habe zwei Züge auf die gleiche Strecke
geschickt, wisse aber nicht wie das passiert ist."
Und:
Der
Sachverständige hat im Prozess angegeben, es sei keine Verbindung mit dem
TF79506 aufgezeichnet worden - ob es einen Verbindungsversuch des FDL
gegeben hat, hat er nicht erwähnt (deshalb die offene Frage, ob nicht
erfolgreiche Verbindungsversuche auch in Gerätespeichern oder
Vermittlungsstellen dokumentiert sind). Warum hat der TF 79506 nicht von
sich aus per GSM-R an den Angeklagten bestätigt, dass er die
Reisendensicherung in Kobermoor wahrnimmt? Zeit war ja genug, und die freie
Ausfahrt hätte diese Pflicht ja nicht aufgehoben. Vielleicht stand der
79506 in Kolbermoor am Unfalltag doch in einem kleinen Funkloch, so sicher
sind die Ergebnisse der Messfahrt nicht, zumal sie keine detaillierten
Angaben über die Signalstärke an den kritischen Punkten zu machen
scheint.
Über Funklöcher und 'andere Probleme' mit GSM-R wurde ja schon öfters gesprochen.
Dazu ist sicher auch ein große Frage, ob die angeblich laut einzelner Meldungen beteiligten 'TF-Fahrschüler' hier in allen Phasen des 'Sonderbetriebs' so reagiert haben, wie ein erfahrener TF?
Oder sogar, ob nicht möglicherweise mit dem oder den Fahrschüler(n) ein solcher Sonderbetiebszustand 'trainiert' werden sollte, aber leider in der falschen Situation?
Und:
Etwas seltsam ist auch, dass das GSM-R-Gerät im Bad Aiblinger
Stellwerk ausgetauscht wurde: "Nach dem Unglück habe es Probleme bei der
zentralen Einspielung der Software gegeben, weswegen das Gerät
ausgetauscht worden sei."
Wie kann denn etwas, was eine Staatsanwaltschaft zweifelsohne sichergestellt oder 'versiegelt' haben muß, 'ausgetauscht' werden?
Und:
Das mit den 'gegenläufigen' Weichen ist ebenfalls spannend!
Und auch das widerspricht den Medienberichten einen AM VORTAG ABGESCHLOSSEN Überprüfung:
Eine interessant Info am Rande - die Überprüfung der Stellwerktechnik am
Vortag hatte noch nicht begonnen; der Techniker hatte an dem ersten Tag nur
Reinigungsarbeiten durchgeführt.
Könnte nicht sogar durch o.g. Reinigen die Technik beeinträchtigt haben?
Was dann selbstverständlich in der Verantwortung der Bahn als Streckenbetreiber zu sehen sein dürfte...?!
Beste Grüße
QuerDenker
--
10cc: 'communication is the problem to the answer'
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