Es bleibt rätselhaft – Zugunglück Bad Aibling

nereus, Donnerstag, 10.11.2016, 13:54 (vor 3406 Tagen)4083 Views

Der angeklagte Fahrdienstleiter hat in dem heute beginnenden Prozeß ein Geständnis für sein Fehlverhalten abgelegt.
So weit so gut oder auch schlecht.
Das ändert aber nichts an den diversen dubiosen Begleitumständen rund um das Unglück.

Wie kürzlich aus einer kleinen Anfrage einiger Abgeordneter vom 8. April bezüglich der Leit- und Sicherungstechnik zwischen Bad Aibling und Kolbermoor an den deutschen Bundestag bekannt wurde, soll es am Unglückstag eine Sturmwarnung gegeben haben. Diese Warnung sei der Grund für die außerplanmäßige Kreuzung der Züge in Bad Aibling gewesen, heißt es in der Antwort des deutschen Bundestages: "Bekannt ist, dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am Unfalltag eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad Aibling stattfinden sollte."

Quelle: http://www.rosenheim24.de/rosenheim/mangfalltal/bad-aibling-ort28271/aibling-laut-deuts...

Aha, das normale Procedere sollte umgestellt werden oder wurde modifiziert.
Doch diese Sturmwarnung hat es nie gegeben. [[hae]]

Wie ein Pressesprecher des Deutschen Wetterdienstes auf Anfrage von mangfall24.de mitteilte, habe es am 9. Februar, dem Unglückstag, für die Region Rosenheim keine Sturmwarnung gegeben. Lediglich für die Hochlagen der Alpen oberhalb von 1.000 Metern habe eine Unwetterwarnung vorgelegen. "Auch am 8. Februar gab es nur in den Bergen eine Unwetterwarnung", so der Sprecher.
Er verwies in dieser Sache jedoch auf seine Kollegen der Niederlassung München, da diese detailliertere Wettermeldungen für die Region Rosenheim hätten.

Also dann flugs dort nachgefragt.

Auf erneute Nachfrage bei der Niederlassung München erhielten wir folgende Antwort: "Mit Hinweis auf das laufende Verfahren gibt der Deutsche Wetterdienst in dieser Angelegenheit keine Auskünfte."

Wie bitte?
Eine popelige Wettermeldung mutiert zum Staatsgeheimnis?
Und was lag dem Bundestag vor, der ja diese Meldung in die Welt gesetzt hat?

Wie nun aus der Antwort des Deutschen Bundestages unter Punkt acht ersichtlich wird, soll eine Sturmwarnung der Grund für die außerplanmäßige Kreuzung in Bad Aibling gewesen sein:

Auszug aus der Anfrage

"Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. Februar 2016 oder in den Vortagen außerplanmäßige Zugkreuzungen im Bahnhof Kolbermoor hergestellt? Wenn ja, um wie viele derartige Ereignisse hat es sich gehandelt (bitte nach Tag, Uhrzeit und betroffene Zugnummern aufschlüsseln)?"

"Bekannt ist, dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am Unfalltag eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad Aibling stattfinden sollte. Die verlangten detaillierten Auskünfte können derzeit nicht gegeben werden, weil die Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein die relevanten Zugmeldeunterlagen beschlagnahmt hat."

Eine Sturmwarnung mutiert zum Top-Secret Event?
Dazu schreibt ein Leser in den Kommentaren:

In Bad Aibling können am Kurpark keine Züge kreuzen.

Eine geheimnisumwitterte Sturmwarnung hätte eine andere Zugkreuzung erfordert und nun erfährt man dies sei unmöglich.
Während des Prozess wird dann dies mitgeteilt.

Auch Bilder vom Stellwerk und dem Arbeitsplatz des Angeklagten werden gezeigt. Auf Bildfahrplänen sind die Kreuzungen der Züge eingezeichnet. Der Angeklagte habe bei der Befragung angegeben, dass er auf einem solchen Bildfahrplan in der Zeile verrutscht sei. Deshalb war er der Meinung gewesen, dass die beiden Züge sich im Bahnhof Bad Aibling fahrplanmäßig kreuzen sollten. Deshalb gab er dem einen Zug auch ein falsches Signal zur Weiterfahrt.

Quelle: http://www.rosenheim24.de/bayern/traunsteinbad-aibling-prozessauftakt-zugunglueck-landg...

Was ist denn jetzt aus der Sturmwarnung geworden, die doch ein andere Zugkreuzung notwendig machte?

Der Zeuge äußert sich im Laufe seiner Aussage auch zu einer angeblichen Sturmwarnung, die im Vorfeld des Prozesses für Ungereimtheiten sorgte. Es habe zwar eine Sturmwarnung gegeben, diese habe aber keinen Einfluss auf das ganze Geschehen gehabt, erklärt der Kriminalbeamte auf Nachfrage von dem Vorsitzenden Richter Erich Fuchs.

Ach, es gab also doch eine Sturmwarnung.
Sind wir hier im Kindergarten?

Der Bundestag bringt dieses bislang unbekannte Detail ans Licht der Öffentlichkeit, der Wetterdienst sagt, es gab keine solche Warnung, verweigert aber nähere Auskünfte, bei der Fliegerstaffel kann man sich nicht erinnern und die Staatsanwaltschaft rückt auch nichts heraus.
Wie gesagt, es ging um eine Wettermeldung und nicht um diverse Gladio-Standorte.
Und jetzt gab es diese Warnung doch, aber sie hatte keinen Einfluß.
Und warum bitteschön nicht?

Die zeitliche Auswertung während der Aussage des Kriminalbeamten geht weiter: Um 6.30 Uhr wurde die Sturmwarnung aufgehoben.

Ja Kruzifix, das ist doch viel zu kurz, um den Kreuzungspunkt neu zu justieren bzw. wieder auf normal zu stellen, denn die Züge sind ja bereits unterwegs. Oder werden solche Strategien online kommuniziert?

Um 6.38 kaufte der Angeklagte in dem Spiel laut Aussage des Zeugen aktiv etwas ein. Genau zu diesem Zeitpunkt passierte dann der erste Fehler: Er erteilte dem Zug aus Kolbermoor freie Ausfahrt. Um 6.40 Uhr tätigte er die letzten Spielhandlungen. Er kehrte daraufhin in das Hauptmenü zurück. Das Spiel war noch bis 6.45 Uhr noch offen. Ob er bis zu diesem Zeitpunkt noch gespielt hat, sei nicht nachzuvollziehen.
Nach Ansicht des Kriminalbeamten habe der Angeklagte das zweite falsche "Zs1"-Signal gegeben,
weil er bei der Sturmwarnung von einer sogenannten Phantomstörung ausgegangen sei.

Phantomstörung? [[hae]]
Die Sturmwarnung - die es nie gab - war aufgehoben worden (oder auch nicht) und der Fahrdienstleiter konzentrierte sich trotz der außerplanmäßigen Umstände - von denen keiner weiß, ob sie eine Verlagerung des Kreuzungspunktes erforderten - auf sein Handyspiel?

Nun ja .. da gibt es sicher noch ein paar Dinge zu klären.
Es riecht ein wenig nach Bauernopfer.

mfG
nereus


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.