Pulver her!
Kann man mit 'Geschäftsbedingungen' wirklich das 'Sichteinlage sind
täglich fällig' des KWG - Kreditwesengesetz - kippen?Oder wurde hier das KWG schon durch irgendeine 'EU-Richtlinie'
ausgehebelt?Viele Grüße
QuerDenker
Du fragst Sachen...!
Ich kenne jetzt nur Sparkassen und Volksbanken. Bei uns vor Ort sind das Hauptfilialen.
Die zahlen einfach aus ohne rumzuzicken.
Bei größeren Beträgen bitten sie den Kunden lediglich, zwecks "Vorratshaltung" den Geldbetrag 1 Tag vorher anzumelden.
Hab mir da tatsächlich auch schon mal einen größeren 5-stelligen Betrag auszahlen lassen.
Man wird in einen Nebenraum gebeten, damit keiner glotzt.
Mir ist kein Gesetz oder eine Geschäftsbedingung bekannt, die die Bank berechtigt, Guthaben einzubehalten.
Zumal bei der "Hausbank" - seit Kindertagen Kunde - sicher ein anderes Verhältnis besteht. Jeder kennt hier jeden...!
Die Banken vor Ort möchten einen guten Namen behalten.
Soweit meine Praxiserfahrung
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