Grundsätzlich sind es doch 'täglich fällige Sichteinlagen'?
Hallo Zorro,
Hab alle 3 Varianten schon ausprobiert, seitdem fragt man mich nicht mehr
[[smile]]
Gibt es da eigentlich ein Gesetz, dass man wirklich vorher anrufen
muss?
Oder eine übergeordnete Bankenrichtlinie?
Sagen wir Geschäftsbedingung, um die Kohle vorrätig zu haben, falls du
Kunde bei einer "Pupsstelle" bist.
Kann man mit 'Geschäftsbedingungen' wirklich das 'Sichteinlage sind täglich fällig' des KWG - Kreditwesengesetz - kippen?
Oder wurde hier das KWG schon durch irgendeine 'EU-Richtlinie' ausgehebelt?
Viele Grüße
QuerDenker
--
10cc: 'communication is the problem to the answer'
" />