Grundsätzlich sind es doch 'täglich fällige Sichteinlagen'?

QuerDenker, Dienstag, 08.11.2016, 18:55 (vor 3408 Tagen) @ Zorro2090 Views

Hallo Zorro,

Hab alle 3 Varianten schon ausprobiert, seitdem fragt man mich nicht mehr

[[smile]]

Gibt es da eigentlich ein Gesetz, dass man wirklich vorher anrufen

muss?

Oder eine übergeordnete Bankenrichtlinie?


Sagen wir Geschäftsbedingung, um die Kohle vorrätig zu haben, falls du
Kunde bei einer "Pupsstelle" bist.

Kann man mit 'Geschäftsbedingungen' wirklich das 'Sichteinlage sind täglich fällig' des KWG - Kreditwesengesetz - kippen?

Oder wurde hier das KWG schon durch irgendeine 'EU-Richtlinie' ausgehebelt?

Viele Grüße

QuerDenker

--
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