Was kostet ein Leben? 700€ oder 950€ ...

Mirko, Česko, Donnerstag, 11.08.2016, 20:59 (vor 3485 Tagen) @ PPQ1752 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 11.08.2016, 21:07

Niedrigere Pfändungsfreigrenzen bei Pfändung durch oder für Unterhaltsberechtigte.

Lassen die Unterhaltsberechtigten bzw. das Jugendamt selbst den unterhaltspflichtigen Schuldner pfänden, gelten die Freibeträge der normalen Pfändungstabelle nicht. Bzgl. der Unterhaltsbeträge gelten verschiedene Unterhaltsleitlinien, die Gerichte entwickelt haben - insbesondere die Düsseldorfer Tabelle. Bei diesen Tabellen und Leitlinien hanelt es sich um keine Gesetze oder Verordnungen, sondern um Leitlinien, die Gerichte selbst entwickelt haben.


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