So einfach ist es nicht
Das ist einfach und wird ja schon - wie im Text erwähnt - bei autolosen
Verstößen von Führerscheininhabern praktiziert, etwa, wenn Leute
betrunken Rad fahren. Es wird dann postuliert, dass es ihnen an der
psychologischen Geeignetheit fehlt, ein Fahrzeug zu führen.
Ist ja auch richtig. Eine mangelnde Einsicht in die StVO kann man auch als Fußgänger/Radfahrer zur Schau stellen. Das kann soweit gehen, daß einem sogar das Radfahren untersagt wird, wenn davon auszugehen ist, daß man dadurch eine erhebliche Gefahr für den restlichen Verkehr darstellt.
Das Rechtsstaatswidrige daran ist natürlich, dass ein Mensch, der keine
Fahrerlaubnis hat, diese Geeignetheit faktisch behält, weil sie ihm nicht
abgesprochen werden kann. Während der, der sie hat, sie verliert.
Eine nicht vorhandene Befähigung kann man nicht aberkennen. Je nach Punktestand und Vergehen wirds dann später schwer den Lappen zu machen! ![[[freude]]](images/smilies/freude.gif)
Mal sehen, wie Maas das bei Steuersündern, Hasspostern und Unterhaltsprellern (besonders pikant, da Erwerbsfähigkeit mindernd!) verargumentieren wird.
Grüße
Nachtrag: Für Maas hätte ich da noch ein paar Vorschläge für zeitweilige/dauerhafte Aberkennungen:
- Hochschulreife(Abitur)
- Berufsabschlüsse
- Jagt- und Waffenscheine
usw.
Warum so einseitig auf die Autofahrer einschlagen? ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
--
![[image]](https://assets.zerohedge.com/s3fs-public/styles/square/public/2021-10/rome-fire.jpg?itok=98EmFf6V)
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **