Der Führerschein ist keine Erlaubnis, sondern ein Befähigungsnachweis
Also müsste für einen Entzug postuliert werden, daß man zur Teilnahme am Strassenverkehr nicht mehr fähig ist. Dies geschieht regelmäßig bei Verstössen gg. die StVO.
Es wird spannend zu sehen, wie der Maaslose aus allg. Gesetzesverstössen eine mangelnde Einsicht in die StVO herleiten wird. Vor allem bei Gedankenverbrechen, wie soll man da nachweisen, daß man geleutert wurde? Tausend Fronstunden in der Asylstation?
Grüße
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