Der Führerschein ist keine Erlaubnis, sondern ein Befähigungsnachweis

FOX-NEWS, fair and balanced, Dienstag, 09.08.2016, 11:22 (vor 3487 Tagen) @ PPQ3685 Views

Also müsste für einen Entzug postuliert werden, daß man zur Teilnahme am Strassenverkehr nicht mehr fähig ist. Dies geschieht regelmäßig bei Verstössen gg. die StVO.

Es wird spannend zu sehen, wie der Maaslose aus allg. Gesetzesverstössen eine mangelnde Einsicht in die StVO herleiten wird. Vor allem bei Gedankenverbrechen, wie soll man da nachweisen, daß man geleutert wurde? Tausend Fronstunden in der Asylstation?

Grüße

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **


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