Dabei wurde nebenbei verfügt,

Dirk-MV, Punta Cana, Donnerstag, 14.07.2016, 11:38 (vor 3513 Tagen) @ CalBaer2410 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.07.2016, 13:08

dass private, geschlossene Nutzergruppen nicht privat und nichtöffentlich, sondern eben doch öffentlich sind, schließlich bedingen die genannten §§ einen irgendwie gearteten öffentlichen Bezug. Das sollte vielen die Augen öffnen, eine email oder ein Forumseintrag auch in geschlossenen Gruppen sind ja nichts anderes.
Auch Mahler hatte seinerzeit wohl spekuliert, dass 3 Briefe mit jeweils einer CD und ein Redaktionsraum einer Zeitung nichtöffentlich sind.

Es gilt also weiterhin die aus den letzten untergegangenen deutschen Staaten stammende Regel " Politisches nicht fernmündlich oder -schriftlich".

Heute muss man diese Regel nur erweitern um ", auch nicht in Reichweite der Kameras und/oder Mikrofonen von Telefon, Computer, Fernseher, Gamebox, Überwachungsanlagen, Drohnen.......".

Also eigentlich nichts Neues.
mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.