Deutsche Justiz HEUTE

nereus, Mittwoch, 13.07.2016, 17:17 (vor 3513 Tagen) @ aliter3460 Views

Hallo aliter!

Nur so, nochmals ein Vergleich, wie das System "funktioniert".

Opfer: Henriette Reker, Politikerin
Täter: kein Migrationshintergrund (also Deutscher)
Verbrechen: schwere Körperverletzung - versuchter Mord:
Strafmaß: 14 Jahre Gefängnis

Opfer: Jonny K.,
Täter: Migrationshintergrund (Türken)
Verbrechen: vollendeter Mord
Strafmaß: 4,5 Jahre

Trotz der gezielten Schläge und Tritte gegen den Kopf sah das Gericht einen Tötungsvorsatz als nicht gegeben an.
Eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes schied daher aus. Das Gericht bewertete die Berichterstattung in der Presse explizit als strafmildernd. Diese habe die Tatverdächtigen noch vor dem Prozess als „Mörder“ und „Killer“ bezeichnet, obwohl kein juristisches Tötungsdelikt vorgelegen habe, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
Alle sechs Täter wurden vom Gericht zu Haftstrafen ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, zum Teil nach Jugendstrafrecht, verurteilt. Der Haupttäter Onur U. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Verteidiger hatten für die Täter jeweils Bewährungsstrafen beantragt. Die Verteidiger beantragten für alle Urteile eine Revision beim Bundesgerichtshof.
Die verurteilten Täter im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wurden, bis auf Onur U., gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt, da die Urteile wegen der Revision noch nicht rechtskräftig wurden. Onur U., bereits dreimal vorbestraft, blieb in Untersuchungshaft.
Zwei weitere Angeklagte, Bilal K. und Melih Y., wurden zu jeweils zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Auch sie beschritten den Rechtsweg, um eine Revision der Urteile zu erreichen.
Mit Beschluss vom 27. März 2014 hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Die Urteile sind seither rechtskräftig.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.

Die Berichterstattung beeinflußte das Strafmaß? [[hae]]

18.05.2015

Tagsüber in Freiheit, nur noch zum Schlafen in den Knast. Für Kalil B. (Name aus rechtlichen Gründen geändert) und einen weiteren verurteilten Schläger im Fall Jonny K. (✝20) ist der harte Teil der Strafe vorbei, beide sind Freigänger ... Ausgerechnet ein Mithäftling von Kalil B. ist fassungslos über die von einem Richter gefällte Entscheidung.
„Den B. kenne ich schon aus der Untersuchungshaft in Moabit, da war er mein Zellennachbar“, sagt Thomas S. (52), verurteilt wegen „Erschaffens von falschen amtlichen Führerscheinen“. Schon zu diesem Zeitpunkt soll K. geprahlt haben, er könne „die Justiz austricksen!
Wenn wir alle zusammenhalten, dann können diese Hurensöhne uns gar nichts beweisen. Die können ja wohl kaum alle sechs wegen Totschlags verurteilen!“
Tatsächlich wurden fünf der sechs Schläger lediglich wegen „gefährlicher Körperverletzung und Schlägerei“ verurteilt, auch der mutmaßliche Haupttäter kam wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ relativ glimpflich davon. Zwar hatten sich alle Täter vor Gericht mehr oder weniger reuig gezeigt. Doch Prozessbeobachter gingen davon aus, die Reue sei aus taktischen Gründen nur gespielt.
Das bestätigt auch Thomas S.: „B. prahlte, dass er einen Kanaken plattgemacht habe.“ Auch sonst sei er höchst aggressiv aufgetreten:
„Er beleidigte und bedrohte andere Gefangene derart massiv, dass er auf eine andere Station verlegt werden musste.“

Quelle: http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/jonny-k--so-prahlt-der-schlaege...

Kein Kommentar.

mfG
nereus


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