Analog zu deiner Argumentation

Rybezahl, Montag, 20.06.2016, 23:58 (vor 3530 Tagen) @ XERXES2495 Views

Analog zu deiner Argumentation:

Zum Artikel 146 GG heißt es in der Kommentierung grob gesagt, wenn ich mich richtig erinnere, das Grundgesetz sei deshalb die Verfassung, weil dagegen noch kein ernsthafter Einspruch erhoben wurde, oder, anders gesagt, weil die Deutschen nicht darüber abstimmen wollen.

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Da der Bundestag gelegentlich schon das Grundgesetz geändert hat, warum dann nicht auch das Wörtchen "Grundgesetz" und ersetzt es durch das Wörtchen "Verfassung"?

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.